Polizei verteilt wegen Cannabis-Besitz keine Bussen mehr
Im Kanton Zürich wird vorerst kein Erwachsener mehr wegen dem Besitz einer geringfügigen Menge Gras gebüsst. Der Konsum bleibt hingegen strafbar.

Plötzlich geht alles ganz schnell. In einer Medienmitteilung schreibt die Kantonspolizei Zürich: «Die Polizeien im Kanton Zürich passen ihre Praxis beim Besitz geringfügiger Mengen von Cannabis bei Erwachsenen vorläufig an.» Per sofort würden Erwachsene im Kanton Zürich wegen dem Besitz von maximal 10 Gramm Cannabis nicht mehr gebüsst.
Zu diesem Entscheid ist heute eine Arbeitsgruppe an einer ausserordentlichen Sitzung gelangt. Beteiligt waren die Staatsanwaltschaft, die Oberjugendanwaltschaft, die Statthalterämter, Stadtrichterämter von Zürich und Winterthur, sowie die jeweilige Stadtpolizei.
Der Entscheid ist eine Reaktion auf ein kürzlich gefälltes Urteil des Bundesgerichts. Dieses kam zum Schluss, dass der blosse Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis «klarerweise eine straflose Vorbereitungshandlung» ist. Das Betäubungsmittelgesetz besagt: «Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet, (...) ist nicht strafbar.» Und seit dem 1. Oktober 2013 wird die «geringfügige Menge» definiert: maximal 10 Gramm Cannabis. Mit dem Urteil stellte das Bundesgericht klar, dass der Besitz straffrei ist.
Die Analyse des Urteils ist aber noch nicht abgeschlossen, heisst es in der Medienmitteilung weiter: «Die aktuelle bundesgerichtliche Rechtsprechung ist zur Kenntnis genommen worden und das schriftliche Urteil wird derzeit ausgewertet.» Die Verzeigungspraxis werde «bis auf weiteres eingestellt».
Konsum bleibt strafbar
Bereits gestern hatten die Stadtrichterämter Zürich und Winterthur beschlossen, dass sie Verfahren wegen blossen Besitzes einer geringfügigen Menge Cannabis bei Erwachsenen inskünftig einstellen oder nicht an die Hand nehmen werden. Mit dem heutigen gemeinsamen Entscheid der Polizeien wurde nun die Praxis für den Kanton vereinheitlicht.
Die Polizei wird Kiffer aber weiterhin büssen dürfen, wenn sie diese beim Rauchen erwischt. Denn das Bundesgerichtsurteil und das Betäubungsmittelgesetz halten klar fest, dass der Konsum strafbar ist. Erwachsene erhalten im Kanton Zürich eine Ordnungsbusse von 100 Franken, Minderjährige werden bei der Jugendanwaltschaft verzeigt.
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