Polizist unterliegt vor Gericht gegen «Marsch fürs Läbe»-Störerin
Weil es für einen angeblichen Tritt in den Schritt des Polizisten keinen Beweis gab, wurde eine Demonstrantin freigesprochen.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Montag eine heute 22-Jährige freigesprochen, die im November 2015 am Sitzstreik gegen den «Marsch fürs Läbe» teilgenommen hatte und dabei einen Polizisten getreten haben soll.
Am 19. November 2015 führten Abtreibungsgegner in Zürich-Oerlikon ihren bewilligten «Marsch fürs Läbe» durch. Gleichzeitig versuchten rund 200 Personen den Marsch mit einem unbewilligten Sitzstreik zu stören. Die Polizei kesselte die Teilnehmer der unbewilligten Demo ein und nahm rund 100 Personen für eine Kontrolle mit auf die Wache - darunter auch die heute 22-jährige Studentin. Dabei weigerte sie sich, den Anweisungen der Polizei freiwillig Folge zu leisten. Was ab diesem Zeitpunkt geschah, war Gegenstand der Verhandlung vor dem Bezirksgericht.
«Konnte ihn gar nicht treten»
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Die junge Frau soll einen Polizisten – nachdem er sie auf die Füsse gestellt hatte – mit ihrem Knie in den Genitalbereich getreten haben. Dieser habe sich dank des Tiefschutzes nicht verletzt, «verspürte durch den Schlag jedoch einen Schmerz».
Die 22-Jährige wurde deshalb wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte angeklagt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Franken - bei einer Probezeit von zwei Jahren - und eine Busse von 700 Franken. Die Beschuldigte und ihr Verteidiger forderten hingegen einen Freispruch und bestritten den Kniestoss. Sie sei von zwei Polizisten ziemlich unzimperlich festgehalten worden. «Und so wie sie das taten, hätte ich den Mann gar nicht treten können, selbst wenn ich es gewollt hätte», sagte die Beschuldigte.
Ihr Verteidiger zweifelte an den Aussagen des Polizisten und sprach unter anderem von einer Verwechslung. Denn der Polizist gab an, eine blonde Frau hätte ihn getreten. Seine Mandantin trug damals aber nachweislich eine blaue Perücke.
Freispruch und Genugtuung
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und sprach die Beschuldigte «im Zweifel für die Angeklagte» frei. Ausserdem sprach es der jungen Frau eine Genugtuung von 500 Franken zu. Diese erhält sie für ihre Zeit im Gefängnis: Nach ihrer Festnahme verbrachte sie zwei Tage in Haft. Für ihn sei es schwer erklärbar, weshalb sie so lange in Haft bleiben musste, sagte der Richter. Er vermute, die Polizei wollte einen «erzieherischen Effekt» erzielen.
Verfahren noch pendent
Damit ist der «Marsch fürs Läbe» aus dem Jahr 2015 aber noch nicht abgeschlossen. Denn von den 100 Personen, die damals auf die Wache gebracht wurden, mussten sich rund 50 von ihnen aus Sicherheitsgründen ausziehen. Der Stadtrat räumte später auf eine Anfrage aus dem Parlament Fehler ein: «Die Wartedauer und die Leibesvisitationen sind als kritische Punkte erkannt».
Fünf der Betroffenen reichten daraufhin Strafanzeigen ein, und die Staatsanwaltschaft eröffnete gegen den Einsatzleiter und vier weitere Mitarbeiter der Stadtpolizei Zürich ein Strafverfahren. Dieses Verfahren sei nach wie vor pendent, teilte die Oberstaatsanwaltschaft am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda mit.
SDA
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