Polizistenlügen im Fall Luchs?
Die Luzerner Elitetruppe Luchs nahm in Arth SZ die falschen Männer fest. Nach über sechs Jahren liegt die Anklage wegen Amtsmissbrauchs und Freiheitsberaubung vor – und es gibt neue Fragen.

Im schwyzerischen Arth hatte die Sondereinheit Luchs der Luzerner Kantonspolizei im Juni 2005 zwei Männer festgenommen. Kollegen der Zürcher Kantonspolizei hatten ihr einen Tipp über einen international gesuchten Schwerverbrecher gegeben. Doch die Polizei verwechselte den Mann. Stattdessen nahm sie in Arth zwei Unbeteiligte fest. Sie wurden aus dem Auto gezerrt, zu Boden geworfen und in Handschellen gelegt. Dabei erlitten die Männer im Alter von 17 und 22 Jahren Verletzungen. Zwei leitenden Angehörigen der Luchs-Einheit wird vorgeworfen, die beiden verhafteten Männer aus Serbien und Montenegro nicht sofort freigelassen zu haben, als der Irrtum bemerkt wurde.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz hat nun die Untersuchung gegen die zwei Kaderleute der Luzerner Sondereinheit abgeschlossen, wie die «Neue Luzerner Zeitung» (NLZ) berichtet. Die Anklage liegt beim Strafgericht in Schwyz. Die Anklagepunkte lauten: Amtsmissbrauch, Freiheitsberaubung und Unterlassung der Nothilfe. Wegen Beschwerden war die Strafuntersuchung immer wieder verzögert worden. Und die Verzögerungen sind noch nicht zu Ende. Darum ist nicht klar, wann der Fall vor Gericht kommt.
«Wissentlich nicht die Wahrheit gesagt»
Denn die Staatsanwaltschaft muss nach einer weiteren Beschwerde auf Anordnung des Schwyzer Kantonsgerichts die Aussagen von zwei mitbeteiligten Polizisten nochmals untersuchen, wie die NLZ weiter berichtet. Dann hat die Staatsanwaltschaft zu entscheiden, ob in diesem Punkt eine Strafuntersuchung eröffnet werden soll. Ein Luzerner und ein Zürcher Polizist, die beim Luchs-Einsatz im gleichen Auto sassen, widersprechen sich komplett. Für die Opferanwälte ist klar: Einer der Polizisten sagt «wissentlich nicht die Wahrheit», zitiert die NLZ den Anwalt eines Geschädigten. «Entweder schützt der Luzerner Polizeibeamte (…) seine damaligen Vorgesetzten oder die Zürcher Polizeibeamten (…) haben Falschaussagen getätigt.»
Gemäss dem NLZ-Bericht sagt der Luzerner Polizist, dass er von den observierenden Zürchern keine Hinweise darauf erhalten habe, dass es Zweifel an der Identifizierung der Zielperson gab. Folglich habe er der Luchs-Einheit per Funk auch keine Zweifel weitermelden können. Der andere Polizist, der im Auto sass, erzählt das Gegenteil.
Keine Erklärung für lückenhaftes Polizeivideo
Ungeklärt ist auch die Frage, warum das Video, das die Polizei vom Einsatz in Arth machte, lückenhaft ist. Gemäss einem Gutachten gibt es zwar keine technischen Hinweise auf eine Manipulation. Die Expertise äussert aber Zweifel an der von der Polizei geschilderten Version, wonach eine Szene versehentlich überspielt wurde. Diese Information aus dem Gutachten war bisher nicht bekannt, wie die NLZ berichtet. Im Gutachten ist auch die Rede von «fahrlässigem Umgang mit allfälligem Beweismaterial». In der Anklage gegen zwei Einsatzleiter der Luzerner Polizei spielt das Video aber keine entscheidende Rolle.
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