Preisüberwacher erleichert das Online Shopping im Ausland
Damit Päckli unter der Freigrenze von 65 Franken bleiben, verzichtet die Post auf pauschalen Portoaufschlag.

Die Schweizer lieben Online Shopping: Täglich beziehen sie rund 70'000 Päckli von ausländischen Onlinehändlern wie Wish oder Alibaba.
Bei der Abwicklung der Zoll- und Mehrwertsteuerformalitäten gibt es aber Tücken, die für rote Köpfe sorgen. Hier hat der Preisüberwacher gemeinsam mit der Post und der Eidgenössischen Zollverwaltung nun Vereinfachungen erreicht. Politisch erscheint das durchaus heikel, denn dem Parlament ist die Päckliflut aus dem Ausland ein Dorn im Auge.
Bei Sendungen, deren Warenwert unter 65 Franken liegt, muss der private Empfänger keine Zoll- oder Mehrwertsteuer zahlen. Diese Freigrenze gilt nach wie vor. Das Porto wird dabei aber auf den Warenwert draufgeschlagen.
Das Problem: Hat der Absender das Porto nicht klar deklariert, hat die Post bisher für die Versandkosten einen pauschalen Wert angesetzt. «Bei diesen pauschalen Werten handelte es sich um durchschnittliche Portowerte für eine Sendung vom Ausland in die Schweiz, welche aufgrund ihrer beachtlichen Höhe oft die Pflicht zur Erhebung der Mehrwertsteuer auslösten», schreibt der Preisüberwacher in seinem neuesten Newsletter.
Aufschlag löst teure Kettenreaktion aus
Sprich: Wegen des Portoaufschlags steigt der Wert der Sendung über die magische 65-Franken-Grenze. Und der Kunde muss dann Mehrwertsteuer und Zoll entrichten und zudem die Post für die Formalitäten vergüten. Aus dem Schnäppchen wird so ein teures Ärgernis.
Damit soll nun Schluss sein. «Künftig wird die Post davon ausgehen, dass «die Portokosten im Rechnungsbetrag inbegriffen sind, vorausgesetzt, die Angaben scheinen gesamthaft plausibel», teilt der Preisüberwacher mit.
Letztlich wird so das Online Shopping im Ausland leichter. Doch dem grenzüberschreitenden Versandhandel weht politisch der Wind ins Gesicht. Denn dadurch, dass Päckli aus dem Ausland von der Mehrwertsteuer befreit sind, haben Anbieter wie Alibaba gegenüber Schweizer Versandhändlern einen Vorteil.
Gesetz läuft gemäss Experten ins Leere
Daher sind neu seit 2019 auch ausländische Händler in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig, wenn ihre Umsätze mit Kleinpäckchen in der Schweiz den Wert von 100'000 Franken pro Jahr übersteigen. Dann muss sich ein Händler bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung registrieren und die Steuer direkt mit den Behörden abführen.
Über 90 Händler haben sich mittlerweile registriert. Doch das Gesetz läuft nach Ansicht von Experten ins Leere, da Alibaba und Wish keine Händler, sondern Plattformen seien. Sprich: Nicht Alibaba macht Geschäfte in der Schweiz, sondern ein auf Alibaba registrierter Händler.
Von gleich langen Spiessen im Onlinehandel kann also keine Rede sein. Daher hat das Parlament jüngst eine Motion des Nationalrats Beat Vonlanthen (CVP) angenommen. Diese verlangt, dass der Bundesrat sicherstellen soll, dass alle ausländischen Onlineplattformen in der Schweiz Mehrwertsteuer zahlen müssen. Die Preisfrage lautet nun, wie das umgesetzt werden soll.
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