Prostitution im Niederdorf darf eingeschränkt werden
Das Verwaltungsgericht stützt den Entscheid des Stadtrats, den Strassenstrich in der Zürcher Altstadt auf vier Stunden zu beschränken. Die Gewerbefreiheit sei dadurch nicht tangiert.

Im Niederdorf sollen die Prostituierten nachts deutlich weniger lang auf Freier warten dürfen. Der Stadtrat möchte die Strichzeiten einschränken. Statt von 19 bis 5 Uhr soll die Strassenprostitution nur noch von 22 bis 2 Uhr erlaubt sein. Diesen Entscheid fällte der Stadtrat bereits im März 2013. Im September gleichen Jahres wollte er das neue Regime einführen – gleichzeitig mit der Eröffnung der Strichboxen am Depotweg in Altstetten.