Rasa-Initianten kritisieren die Schutzklausel
Das Umsetzungskonzept des Bundesrats überzeugt die Initianten nicht: Der Widerspruch zur Verfassung bleibe bestehen – auch mit einer Schutzklausel.
Die Urheber der Rasa-Initiative wollen ihr Begehren nicht zurückzuziehen. Das berichtet die Zeitung «Schweiz am Sonntag». Die Initiative («Raus aus der Sackgasse») verlangt, dass der Verfassungsartikel gegen die Masseneinwanderung wieder aus der Bundesverfassung entfernt wird. Die Rasa-Aktivisten zeigten sich früher bereit, ihre Initiative zurückzuziehen. Aber nur, wenn der Bundesrat und das Parlament die Masseneinwanderungsinitiative so umsetzen, dass die bilateralen Verträge nicht gefährdet werden.
Doch das Umsetzungskonzept, welches der Bundesrat am Freitag vorgestellt hat, überzeugt sie nicht. «Für den Fortbestand der bilateralen Verträge wird entscheidend sein, wie diese Schutzklausel im Detail aussieht», sagt Thomas Geiser, Rechtsprofessor an der Universität St. Gallen und Mitglied des Initiativkomitees.
«Nicht verfassungsgetreu»
Doch er hat grundsätzliche Vorbehalte: «Eine Schutzklausel erfüllt die Vorgabe von Art. 121a der Bundesverfassung (Masseneinwanderung) nicht», betont er. «Diese Verfassungsbestimmung verlangt nicht eine Schutzklausel, sondern Kontingente und einen Inländervorrang.»
Der Widerspruch zur Verfassung bleibe somit auch mit einer Schutzklausel, sagt Geiser und ergänzt: «Selbstverständlich kann die Politik die Verfassung ignorieren. Das ist auch schon früher vorgekommen. Es ist aber nicht mein Demokratieverständnis, dass man sich aus Gründen der politischen Vernunft über die Verfassung hinwegsetzt.» Das Fazit: «Die Politik sollte sich entweder an die Verfassung halten oder diese ist in einer erneuten Volksabstimmung an das politisch Gebotene und Machbare anzupassen», sagt Geiser: «Dafür haben wir die Rasa-Initiative.»
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