Raumplanung Alte Tessiner Ställe abreissen oder als Ferienhäuser nutzen?, TA vom 29. Juli
Raumplanung Alte Tessiner Ställe abreissen oder als Ferienhäuser nutzen?, TA vom 29. Juli Zeche zahlt der einfache Bürger. Ich argumentiere aus der Perspektive eines Alteingesessenen in Biasca oder Pontirone, der zentralen Kampfzone in der Auseinandersetzung um die Rustici im Tessin, wo ich die Situation sehr gut kenne: Warum soll ich ein Alpgebäude, in dem ich mit Eltern oder Verwandten meine Kindheit verbracht habe, das ich geerbt oder von Verwandten gekauft habe, nicht so herrichten dürfen, dass ich auch einmal im Winter ein Wochenende dort verbringen kann? Weil Herr Rodewald von einer Stiftung Landschaftsschutz der Meinung ist, es seien ohnehin oft nur Mercedes-Fahrer aus Zürich und Bern, die am Wochenende auf die Alp fahren und dort auf ihren Rasenterrassen sitzen? Weil er weiter meint, wer so wohne, müsse eine Bewirtschaftungspflicht eingehen; dabei steht die Mehrzahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen, ohne auch nur einen Meter Umschwung auf dem Boden der Bürgergemeinde. Weil ein Herr Huwyler von einem Freilichtmuseum Ballenberg der Meinung ist, Umbauten würden vor allem von der Baulobby vorangetrieben? Weil Herr Bühlmann, Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung, sich vorstellen kann, solche Bauten einfach dem Zerfall zu überlassen oder sie gezielt abzubrechen? Weil Herr Egger von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete das Wohnen in Gebäuden ausserhalb der Bauzonen nur dort zulassen will, wo früher auch gewohnt wurde? Wenn ich bei der Sömmerung des Viehs mal hier, mal dort drei Wochen über einem Stall im Heu geschlafen habe, habe ich dann da gewohnt? Die Bergkantone haben es verpasst, für Gebäude aus Trockenmauern ausserhalb der Dörfer das Gewohnheitsrecht zu verteidigen, diese abzutragen und mit Anpassungen an aktuelle Bedürfnisse wieder aufzubauen, wie dies immer wieder geschehen ist, wenn natürliche Setzung, Bodenbewegung oder Schneedruck die Mauern verschoben hatte. Dies war in Biasca jahrzehntelang toleriert mit einer einfachen Bewilligung für die Erneuerung des Dachs. Mit geeigneten Richtlinien wären die heutigen Probleme vermeidbar gewesen. Für die Val Pontirone ist ein derartiger Richtplan in den Achtzigerjahren erarbeitet worden, dann aber in der Versenkung verschwunden. Jetzt beginnt die Gemeinde, Gesetze zu vollstrecken, an die sie sich selber ein Vierteljahrhundert nicht gehalten hat, und die Zeche bezahlt der einfache Bürger, dem der Abriss der unter unklaren Rechtsverhältnissen umgenutzten Alpgebäude droht. Moritz Vögeli, Winterthur «Bergkantone haben es verpasst, für solche Gebäude das Gewohnheitsrecht zu verteidigen.»
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