Rebell gegen die Sammelwut
Max Schrems hat eine Sammelklage gegen Facebook initiiert – und er ist kämpferisch. Aber auch eine Niederlage vor Gericht fände er «interessant».

Das Onlinenetzwerk Facebook hat zu Beginn der Verhandlungen um eine Datenschutzklage in Österreich vehement bestritten, dass das dortige Gericht für den Fall zuständig sei. Der Datenschutzaktivist Max Schrems will vor dem Landgericht Wien gegen Facebook klagen.
Der 27-jährige Jurist hat als Nutzer eine Schadenersatzklage gegen den US-Konzern eingereicht. Er ist der Ansicht, dass Facebook Datenschutzregeln verletze. Facebook hielt dagegen. «Der Kläger ist kein Konsument», sagte Rechtsanwalt Nikolaus Pitkowitz. Vielmehr führe Schrems die Klage in «eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse».
Keine finanziellen Interessen
Schrems betonte, er lebe keineswegs von seinen Aktivitäten gegen Facebook. «Er brennt und lebt für die Sache, aber er lebt nicht davon», sagte sein Anwalt Wolfram Proksch. Es gehe seinem Mandanten ausschliesslich darum, dass Facebook sich an die europäischen Datenschutzregeln halte.
Die Rolle als Konsument ist zentral für den Gerichtsstand. Nur ein Konsument hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst muss in Irland geklagt werden, am Konzernsitz von Facebook Europe. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch.

Ausserdem moniert der 27-Jährige, dass Facebook persönliche Nutzerdaten nicht vor dem Zugriff des US-Geheimdienstes NSA schütze. Die Kläger rund um Schrems fordern Facebook nun auf, die «Massenüberwachung zu stoppen» und eine Unternehmenspolitik zum Schutz der Privatsphäre zu verfolgen, die jeder Nutzer verstehe.
Schrems führt seit fast vier Jahren einen Kampf gegen die Ausbeutung persönlicher Daten im Internet. So wandte er sich bereits an die irische Datenschutzbehörde DPC, weil das soziale Netzwerk in dem Land seinen Europa-Sitz hat. Damit sorgte er dafür, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) seit März damit befasst, inwieweit Google, Facebook und weitere Unternehmen die EU-Grundrechtecharta zum Schutz personenbezogener Daten beachten müssen.
In Wien geht es nun um die Zulässigkeit der Sammelklage. Vor dem zuständigen Landesgericht für Zivilrechtssachen findet eine erste Anhörung statt. 25'000 Menschen, vor allem aus Europa, hatten sich seiner Klage angeschlossen, weitere warten darauf, später in das Verfahren einsteigen zu können. Schrems fordert für jeden Kläger ein symbolisches Schmerzensgeld in Höhe von 500 Euro.

Schrems geht es dabei weniger um das Geld als ums Prinzip. In Europa existierten Gesetze zum Schutz der Privatsphäre, sagte er AFP, aber sie würden nicht eingehalten. Im Kern gehe es nun darum, zu klären, ob sich Onlineunternehmen an die Regeln halten müssten oder ob sie «irgendwo im Wilden Westen leben» und dort tun könnten, was sie wollten.
Auch eine Niederlage im Kampf gegen Facebook fände Schrems nach eigener Aussage äusserst «interessant»: Denn dann stelle sich die Frage, weshalb geltende Gesetze gebrochen werden dürften.
SDA/spu
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