Rechtsexperten fordern, dass Armee bei Drohungen handelt
Der vorbestrafte Walliser Todesschütze behielt seine Dienstwaffe – weil seine Strafe der Armee zu wenig gewichtig schien. Doch Fachleute warnen: Ein mildes Urteil bedeute nicht, dass ein Täter ungefährlich sei.

Der 23-Jährige, der am Freitag in Saint-Léonard VS mit seiner Dienstwaffe eine Frau erschoss, hat ein strafrechtlich bewegtes Vorleben – und zumindest ein Teil davon war der Armee bekannt: 2008 erging gegen den Mann wegen Drohung und Sachbeschädigung ein Gerichtsurteil, von dem die Militärbehörden Kenntnis hatten. Dennoch sahen sie keinen Anlass, sich näher mit dem Delinquenten zu beschäftigen. Eine bedingte Strafe wegen Drohung reicht für die Armee demnach nicht aus, um einen Wehrpflichtigen als potenzielles Sicherheitsrisiko einzustufen und ihn allenfalls zu entwaffnen (TA von gestern).