Referenzzinsatz für Mieten sinkt
Mieterinnen und Mieter in der Schweiz können mit einer Senkung der Mietzinsen rechnen: Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte gesenkt.

Der Referenzzinssatz sinkt auf 2,25 Prozent. Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat heute eine Senkung beschlossen. Der neue Zinssatz gilt ab Samstag. Wegen der Senkung ergibt sich für die Mieterschaft im Grundsatz, dass sie eine Reduktion der Mieten um 2,91 Prozent verlangen kann.
Das Bundesamt weist darauf hin, dass weitere Senkungen und Erhöhungen geltend gemacht werden können. Diese betreffen auf Seiten der Mieter vorherige, nicht weitergegebene Reduktionen des Referenzzinssatzes. Vermieter hingegen können höhere Unterhaltskosten geltend machen oder 40 Prozent der Teuerung anrechnen. Allerdings müssen sie das belegen.
Das BWO stützt sich beim Referenzzinssatz auf den vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypotheken. Ende März ermittelte das Amt einen Durchschnitt von 2,35 Prozent, nachdem dieser im Vorquartal bei 2,39 Prozent lag. Kaufmännisch gerundet ergibt sich daraus ein Referenzzinssatz von 2,25 Prozent. Der nächste Referenzzinssatz wird am 3. September publiziert.
Seit Herbst 2008
Der einheitliche Referenzzinssatz gilt in der Schweiz bei der Mietzinsgestaltung seit 10. September 2008. Er löste den vorher massgeblichen Zinssatz der einzelnen Kantone für variable Hypotheken ab.
Seit Dezember 2011 gelten die kaufmännischen Rundungsregeln. Gemäss diesen Regeln resultiert ein neuer Referenzzins, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,63 Prozent steigt oder auf 2,37 Prozent sinkt.
SDA/rub
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