Reformvorschläge sichern AHV nur für wenige Jahre
Sowohl der Bundesrat wie auch der Ständerat haben Ideen zur Rettung der Altersvorsorge. Laut einer Studie ein Schritt in die richtige Richtung – mehr aber nicht.

Weder der Reformvorschlag des Bundesrates noch jener des Ständerates für die Altersvorsorge ist gemäss einer Studie der grosse Befreiungsschlag. Das grösste Risiko für künftige Generationen liegt in der Ablehnung beider Vorschläge, wie aus der am Mittwoch in Zürich veröffentlichten Untersuchung hervorgeht.
Trotz der grossen Sanierungslast, die hauptsächlich die jungen und zukünftigen Generationen zu tragen hätten, wären sowohl der Reformvorschlag Altersvorsorge 2020 des Bundesrates wie auch jener des Ständerates ein Schritt in die richtige Richtung. Dies geht aus der Studie des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg im Breisgau und der Ökonomen des UBS Chief Investment Office WM hervor.
Bedenkliche Schieflage
Keiner der beiden Entwürfe sei aber der grosse Befreiungsschlag. Denn sie sicherten die Finanzierung der AHV nur wenige Jahre, und es zeichne sich eine bedenkliche intergenerative Schieflage ab. «Es sind vor allem die Jüngeren, denen die Lasten zur Finanzierung der Reform aufgebürdet werden», wird Professor Bernd Raffelhüschen, Leiter des Forschungszentrums Generationenverträge, zitiert.
Beide Vorschläge hätten bis zum Jahr 2030 sehr ähnliche Folgen für die AHV-Finanzen. Über einen längeren Zeithorizont betrachtet, beinhalte der Entwurf des Bundesrates jedoch eine stärkere Reduktion der AHV-Finanzierungslücke auf etwa 482 Milliarden Franken oder 82 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP). Mit der heutigen Gesetzeslage betrüge die Finanzierungslücke etwa 1024 Milliarden Franken beziehungsweise 173,4 Prozent des BIP.
Künftiger Sanierungsbedarf würde erhöht
Bei der Umsetzung des Konzepts des Ständerates fiele die Reduktion der Finanzierungslücke um ein Drittel geringer aus. Die AHV-Finanzierungslücke stünde auf 654 Milliarden Franken oder 111,2 Prozent des BIP. Für die heutigen Versicherten und Wähler möge das Reformkonzept des Ständerates erfreulicher erscheinen. Der künftige Sanierungsbedarf werde aber erhöht, bilanziert die Studie.
Insbesondere infolge des geplanten AHV-Rentenzuschlags von monatlich 70 Franken, mit dem Einbussen durch die Absenkung des Leistungsniveaus in der zweiten Säule kompensiert werden sollen, würden die heutigen Erwerbstätigen im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates weniger stark zur Kasse gebeten.
Besonders bedenklich angesichts der starken Belastung der jungen und künftigen Generationen sei aber, dass die rentennahen Jahrgänge im Vergleich zur heutigen Gesetzeslage durch das Konzept des Ständerates unter dem Strich sogar noch bessergestellt würden.
Rentenalter der Lebenserwartung anpassen
Aus Sicht der jüngeren und künftigen Generationen wäre es deshalb wünschenswert, wenn der Nationalrat einen Vorstoss in Richtung einer gerechteren Verteilung der Finanzierungslasten anstreben würde. Dies wäre gemäss der UBS-Ökonomin Veronica Weisser beispielsweise umsetzbar durch eine temporär geringere Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung.
Ausserdem könnten die zukünftigen Belastungen für die AHV-Finanzen infolge der zunehmenden Lebenserwartung fair zwischen den Generationen verteilt werden, indem das ordentliche Rentenalter entsprechend der Zunahme der Lebenserwartung angehoben würde. Es bleibe für die jungen und künftigen Generationen entscheidend, dass die Altersvorsorge reformiert werde. Für sie gewinne die Selbstvorsorge weiter an Bedeutung, heisst es.
SDA/dia
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