Regierungsrat begräbt Lex Stefanini vorläufig
Der Regierungsrat will vorerst keinen Artikel zur Verhinderung von Lotterbuden im kantonalen Planungs- und Baugesetz. Der Winterthurer Stadtrat hatte diesen gefordert.

Der Zürcher Regierungsrat will keine Lex Stefanini. Er entschied sich gestern dazu, über die heikle Frage noch nicht zu entscheiden, wie der «Landbote» heute berichtet (Artikel nicht online verfügbar). Die aktuelle Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, die sich auf Verfahrensfragen beschränkt, sei die falsche Vorlage für so ein wichtiges politisches Anliegen, erklärte René Loner von der kantonalen Baudirektion gegenüber dem Blatt.
Die sogenannte Lex Stefanini wurde vom Winterthurer Stadtrat gefordert, nachdem er während Jahren Probleme mit dem Immobilienkönig Bruno Stefanini hatte: Dieser weigerte sich beharrlich, dringende Sanierungsarbeiten an seinen 24 Altstadthäusern vorzunehmen. Es drohten gar immer wieder Ziegel von den Dächern zu fallen.
Trotz des negativen Entscheids des Regierungsrates habe sich die Stadt Winterthur mit Stefanini einigen können, schreibt der «Landbote». Die Dachsanierungen seien auf bestem Wege und würden in «guter Zusammenarbeit» erfolgen, bestätigte die Stadt gegenüber der Zeitung.
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