Regierungsrat rüffelt Jacqueline Fehr
Die Zürcher Kantonsregierung kritisiert das Vorpreschen der SP-Justizdirektorin, die sich öffentlich für eine transparentere Vergabe der Direktionen aussprach.

Jacqueline Fehr (SP) ist Mitglied der Zürcher Kantonsregierung – und als solches hätte sie ihre Meinung zur Praxis bei der Direktionsvergabe nach Neuwahlen für sich behalten sollen. Dass sie sich öffentlich dazu geäussert hat, stellt laut den anderen Regierungsrätinnen und Regierungsräten eine Verletzung des Kollegialprinzips dar, wie es heute Mittwochnachmittag in der offiziellen Stellungnahme zur Angelegenheit heisst. Die Gesamtregierung sieht durch Fehrs Verhalten offenbar die «gute Zusammenarbeit» bedroht, die «sehr wichtig» sei.
Fehr lüftete Geheimnis
Fehr hatte in einem verwaltungsinternen Blog verraten, dass die Regierung die Aufgaben jeweils nicht erst beim offiziellen Amtsantritt verteilt, sondern schon einen Monat vorher, in einer Geheimsitzung kurz nach den Wahlen. Und sie kritisierte, dass die Verpflichtung zur Geheimhaltung während dieser Übergangsphase die Vorbereitung aufs Amt erschwere. Man solle diesen «alten Zopf» deshalb abschneiden und die Direktionsvergabe umgehend publik machen, wie das etwa mehrere Nachbarkantone tun.
Der Gesamtregierungsrat hält in seiner Stellungnahme dagegen, das bisherige Vorgehen habe sich bewährt. Gefragt, warum er daran festhalten wolle, betont Präsidentin Carmen Walker Späh (FDP), es handle sich um eine «sehr alte» Tradition. Ein Vorteil liege womöglich darin, dass das neu zusammengesetzte Parlament dadurch als erstes von der Ämtervergabe erfahre. «Die Regierung erweist dieser Institution dadurch ihren Respekt.» Diverse Fraktionschefs des Parlaments sind allerdings der Ansicht, dass dieses Privileg auch bei einer früheren Bekanntgabe der Direktionsvergabe beibehalten werden könnte. Walker Späh nimmt dies «zur Kenntnis».
Ein einstimmiger Entscheid
«Natürlich kann man Traditionen hinterfragen», sagt die Regierungspräsidentin. Eine Vorankündigung der Direktionsvergabe, sobald die Meinungen gebildet sind, wäre ohne Gesetzesänderung möglich. Dazu müsste aber ein Mitglied der Regierung einen Antrag stellen, das Verfahren zu ändern. Und einen solchen Antrag hat es laut Walker Späh dieses Jahr nicht gegeben – auch nicht von Regierungsrätin Fehr. Der Entscheid, nach bewährtem Muster zu verfahren, sei einstimmig gefallen.
Nach Fehrs Darstellung war eine Änderung des Systems im Regierungsrat allerdings durchaus ein Thema, vor allem nach der turbulenten Neukonstituierung vor vier Jahren, als es unter anderem eine Abwahl und eine Ämterrochade zu bewältigen gab. Sie ging an die Öffentlichkeit, weil es ihr mit den ihrer Ansicht nach notwendigen Konsequenzen zu langsam vorwärts ging.
Das Wichtigste: «vertrauensvoll arbeiten»
In diesem Zusammenhang ist wohl auch die Rüge wegen Verletzung des Kollegialprinzips zu sehen. Regierungspräsidentin Walker Späh stellt klar: «Die Meinungsbildung geschieht intern und im Anschluss vertritt jedes Regierungsmitglied die Regierungsmeinung.» Die Frage, ob ein Regierungsmitglied öffentlich Verbesserungsvorschläge anbringen dürfte, sofern es dabei keine Interna preisgäbe, lässt sie unbeantwortet. Sie sagt: «Entscheidend ist, dass wir vertrauensvoll miteinander arbeiten – das ist das wichtigste.»
Zu Fehrs Kritik, wonach das bisherige Prozedere einer geordneten Amtsübergabe hinderlich sei, sagt Walker Späh, dass der Einstieg in ein solches Amt fordernd sei. Aber alle Regierungsräte und die Verwaltung hätten diese Aufgabe noch immer bewältigt – auch unter der bisherigen Praxis.
Fehler gefunden?Jetzt melden.
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch