Bündelung der OnlinemarktplätzeRicardo, Homegate, Immoscout 24: Was der neue Anbieter den Kunden bringt
TX Group, Ringier, die Mobiliar und General Atlantic gründen ein Gemeinschaftsunternehmen und wollen es später an die Börse bringen. Der Schritt erfolgt unter dem Druck von Google, Amazon, Facebook und Co.

Welche Onlineplattformen kommen in das neue Digitalunternehmen?
Ricardo, Tutti, Homegate und Car For You wechseln von der TX Group, die auch diese Zeitung herausgibt, in das neue Unternehmen. Ringier und der Versicherer Mobiliar bringen ihre Plattformen Immoscout 24, Autoscout 24, Motoscout 24, Financescout 24 und Anibis ein. Nicht dabei sein wird Jobcloud, die laut Analysten klar profitabelste Einheit im Stellenmarkt und ein Gemeinschaftsunternehmen von TX Group und Ringier.
Wettbewerb ist gut für die Nutzer, weil das die Preise drückt. Warum kommt jetzt dieser Zusammenschluss?
Auf den Onlinemarktplätzen in der Schweiz herrscht ein grosser Wettbewerbsdruck. Techgiganten wie Facebook dringen ins Geschäft mit Kleinanzeigen. Google und Linkedin sind sehr stark im Stellenbereich. Konkurrenz erwächst den etablierten Anbietern auch durch Fintech-Unternehmen, die mit völlig neuen Lösungen die Märkte umkrempeln.
Indem die beiden Medienunternehmen und die Mobiliar ihre Marktplätze in ein gemeinsames Unternehmen einbringen, soll deren Marktstellung gesichert und ausgebaut werden. Man wolle den Nutzerinnen und Nutzern neue Lösungen anbieten, so etwa bei den Suchfunktionen und bei Finanzierungsabschlüssen.
Was ändert sich für die Nutzerinnen und Nutzer der betroffenen Portale? Werden gleichartige Marktplätze nun zusammengelegt?
Die TX- und Ringier-Verantwortlichen bestätigen, dass es Überlappungen zwischen den Portalen gibt. Für eine Diskussion über Zusammenlegungen sei es jedoch noch viel zu früh. Die einzelnen Marken sollen sich vorläufig weiterentwickeln. Auch wird darauf verwiesen, dass jede Plattform ihre Stärken habe.

So sei zum Beispiel Homegate in Zürich und der Ostschweiz stark vertreten, während Immoscout in der Westschweiz gut verankert sei. Die Portale beschäftigen zusammen rund 1000 Angestellte. Sie alle sollen vom neuen Unternehmen übernommen werden.
Was sagen die Wettbewerbsbehörden zu diesem Zusammenschluss?
Laut Pietro Supino, Präsident der TX Group, wird der Zusammenschluss ohne Weko-Verfahren über die Bühne gehen. Grund: Die Umsatzgrösse des Joint Venture liege unter der Interventionsschwelle der Weko. Man habe die Kommission jedoch über die Pläne vorinformiert.
Wie gross wird der Umsatz nach dem Zusammenschluss sein?
Man wolle zu einem der grössten Digitalunternehmen in der Schweiz werden, betonen alle Beteiligten. Die Zahlen dazu werden erst nach Abschluss der Transaktion publiziert. Die Onlinemarktplätze sind für die beiden Medienkonzerne zu wichtigen Einnahmequellen geworden. Laut Michèle Rodoni, Chefin der Mobiliar, sind in den letzten Jahren eine Milliarde Franken in die Onlinemarktplätze investiert worden.
Wer hat im neuen Unternehmen das Sagen?
Im neuen Joint Venture werden den beiden Medienhäusern und der Mobiliar je 25 Prozent der Stimmrechte zukommen. Die restlichen 25 Prozent werden vom US-Finanzinvestor General Atlantic gehalten. Die Amerikaner haben den Ruf, einen besonders guten Riecher für künftige Technologie-Cracks zu haben. So investierten sie früh in Alibaba und Facebook, später folgten Airbnb und Byte-Dance.
Gemessen am Aktienanteil wird TX Group mit 31 Prozent der grösste der vier Aktionäre sein. Ringier und die Mobiliar halten je 29,5 Prozent, General Atlantic 10 Prozent. Als Firmenchef ist Gilles Despas vorgesehen. Er leitet derzeit die Schweizer Gruppe Scout 24. Verwaltungsratspräsident soll der Deutsche Lothar Lanz werden, der zuvor bei Zalando und Axel Springer im Aufsichtsgremium sass.
Wann wird der Gang an die Börse stattfinden?
Der Gang an die Börse werde «mittelfristig» angestrebt, erklärt Mobiliar-Chefin Michèle Rodoni. Was das genau heisst, wird nicht weiter erläutert. Erst einmal müsse die Transaktion der Plattformen in das Joint Venture stattfinden. Das soll bis in den Herbst vollzogen sein.
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