Richter müssen im Fall Ems-Chemie über die Bücher
Das Bündner Kantonsgericht hatte einen ehemaligen Buchhalter der Ems-Chemie wegen Betrugs verurteilt. Doch das Bundesgericht sieht diesen Tatbestand als nicht gegeben an.

Das Bündner Kantonsgericht muss sich noch einmal mit einem Millionenbetrug bei Ems-Chemie befassen. Das Bundesgericht hat verlangt, das Urteil für den ehemaligen Chefbuchhalter, der das Unternehmen mit einem Komplizen um mehrere Millionen erleichterte, in einem Punkt anzupassen.
Die beiden Angeklagten - der ehemalige Leiter Rechnungswesen und ein als Komplize beschuldigter früherer Verkaufsangestellter - sind heute im Rentenalter. Beide sprach das Bündner Kantonsgericht am 24. August 2011 des Betrugs, der missbräuchlichen Verwendung einer Datenverarbeitungsanlage, der Urkundenfälschung und der Geldwäscherei schuldig.
Um insgesamt 13 Millionen betrogen
Der Fall war sehr komplex. Das Kantonsgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die Ems-Chemie um insgesamt 13 Millionen Franken betrogen hatten. 10 Millionen Franken zweigten sie mit fiktiven Rechnungen ab.
Den ehemaligen Chefbuchhalter, der 40 Jahre lang bei der Ems-Chemie gearbeitet hatte, verurteilte das Kantonsgericht zudem wegen Checkbetrügereien im Umfang von 3 Millionen Franken. Beide Beschuldigten stritten die ihnen zur Last gelegten Delikte stets ab und zogen bis vor das Bundesgericht, wie Ems-Chemie am Abend mitteilte.
Auf die Beschwerde des früheren Verkaufsangestellten trat das Bundesgericht nicht ein. Es bestätigte damit die vom Bündner Kantonsgericht ausgesprochene teilweise bedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren und eine Schadenersatzzahlung von 8,2 Millionen Franken an Ems-Chemie.
Die Beschwerde des ehemaligen Chefbuchhalters hiess das Bundesgericht dagegen teilweise gut, soweit es um die ihm angelasteten Checkbetrügereien ging.
Tatbestand des Betrugs nicht gegeben
Der Tatbestand des Betrugs ist in diesem Fall für das Bundesgericht nicht gegeben. Hingegen sahen die Lausanner Richter den Tatbestand der Urkundenfälschung als erfüllt an. In den übrigen Punkten wiesen sie die Beschwerde des ehemaligen Chefbuchhalters ab.
Das Bundesgericht verlangt nun vom Bündner Kantonsgericht, den Punkt des Checkbetruges neu zu beurteilen. Beschlagnahmte Vermögenswerte bleiben blockiert, wie es in der Mitteilung von Ems-Chemie hiess.
Das Kantonsgericht hatte den damals 75-jährigen Chefbuchhalter am 24. August 2011 zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe und einer Schadenersatzzahlung an die frühere Arbeitgeberin im Umfang von über 11 Millionen Franken verurteilt.
SDA/kle
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