Demo gegen Credit SuisseZürcher Richter spricht Klimaaktivisten frei
Zwei Demonstranten sollen die Polizei an der Ausführung einer Amtshandlung gehindert haben. Der Einzelrichter sieht das anders – auch wegen widersprüchlicher Polizeiaussagen.

In Zürich musste sich heute der Einzelrichter mit dem Fall zweier Aktivisten auseinandersetzen, die am 15. März 2019 bei einer Klimademonstration beim Gebäude der Credit Suisse am Paradeplatz die Polizeiarbeit behindert haben sollen.
Laut Anklageschrift habe sich einer der beiden 35-jährigen Aktivisten am fraglichen Tag mit ausgebreiteten Armen einem Polizisten, der die Demonstranten am Betreten des Bankgebäudes hindern wollte, in den Weg gestellt. Die beiden seien zusammengeprallt und zu Boden gegangen. Als der Aktivist daraufhin von einem weiteren Polizisten verhaftet werden sollte, kam ihm der zweite Angeklagte zu Hilfe.
Polizist hätte Aktivisten umgehen können
Der zuständige Staatsanwalt beantragt bedingte Geldstrafen von 16 beziehungsweise 12 Tagessätzen à 50 Franken für die beiden Beschuldigten und die Auflage der Kosten. Er sieht im Handeln der Aktivisten die «Hinderung einer Amtshandlung». Die Verteidiger wiederum fordern Freisprüche und Parteientschädigungen, schreibt die NZZ am Montag. Es sei nicht klar, welcher der beiden beschuldigten Aktivisten für welchen Tatbeitrag verantwortlich sei, lautet ihre Begründung.
Zu diesem Schluss kommt auch der Einzelrichter. Es stehe nicht fest, welcher der beiden Beschuldigten sich dem Polizisten in den Weg gestellt habe. Darüber hinaus sei fraglich, ob sich in den Weg zu stellen eine genügende Intensität habe, um den Straftatbestand der Hinderung einer Amtshandlung zu erfüllen. Der Polizist hätte ja auch einfach um den Demonstranten herumgehen können, so die Begründung des Richters. Eine Rückweisung der Anklage erachtet der Einzelrichter nicht für sinnvoll, weil auch dann eine Verurteilung der beiden Beschuldigten unwahrscheinlich sei. Deshalb erfolgt ein Freispruch.
Die Kosten des Verfahrens gehen auf die Gerichtskasse. Beiden Beschuldigten werden Prozessentschädigungen für ihre anwaltlichen Vertretungen von jeweils rund 2700 Franken zugesprochen.
tif
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