Richter stützen Integration von Sonderschülern
Wenn ein behindertes Kind die Regelklasse besuchen kann, muss der Staat die Betreuungskosten übernehmen. So hat es das Bundesgericht entschieden.

Der strittige Fall, den das Bundesgericht gestern entschied, stammt aus dem Kanton Aargau. Der heute 15-jährige Orell S. wurde in seiner Wohngemeinde Brugg 2007 trotz der Diagnose Autismus in einer Regelklasse eingeschult. Eltern und Schule fällten diesen Entscheid gemeinsam mit der Schulpflege, zumal Orell S. bereits den normalen Kindergarten besucht hatte. Auch wollte man ihn aus dem Quartier, in dem er lebte, nicht herausreissen. Um dem Schulunterricht folgen zu können, wurde Orell S. auf der unteren Primarschulstufe während 18 Stunden pro Woche von Unterrichtsassistenten betreut. Der Kanton übernahm die Kosten, wie dies in der kantonalen Verordnung für Sonderschulung vorgesehen ist.