Rüffel für die «Rundschau» im Fall Mörgeli
Der SRG-Ombudsmann fällte sein Urteil zur umstrittenen «Rundschau»-Sendung über Christoph Mörgeli: Er weist die Beschwerde des SVP-Nationalrats zwar ab, kritisiert aber Moderator Sandro Brotz.

Kaum eine «Rundschau»-Sendung sorgte für so viel Aufsehen wie jene vom 27. März: Dem SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli wurde darin vorgeworfen, er sei bei der Vergabe von Doktortiteln am Medizinhistorischen Institut in Zürich zu grosszügig. Mörgeli bezichtigte die TV-Macher daraufhin «66 fachlicher Fehlaussagen» und sprach von einer «Rufmordkampagne». Er reichte Beschwerde bei SRG-Ombudsmann Achille Casanova ein.
Dessen Antwort liegt inzwischen vor, wie die «Schweiz am Sonntag» und der «SonntagsBlick» übereinstimmend berichten. Er weist Mörgelis Vorwürfe darin zwar weitgehend zurück und lehnt seine Beanstandung ab, rüffelt die «Rundschau» jedoch trotzdem für ihr Vorgehen: Die Kritik an Mörgeli sei einseitig ausgefallen, weil die Rolle des früheren Institutsleiters zu wenig beleuchtet worden sei.
«Eine verfehlte Provokation»
Da Mörgeli auf dem «heissen Stuhl» ausführlich zur Kritik Stellung nehmen konnte, sei das Sachgerechtigkeitsgebot insgesamt jedoch nicht verletzt worden, urteilt Casanova. Dass «Rundschau»-Moderator Sandro Brotz dabei die Frage nach einem Rücktritt Mörgelis als Nationalrat stellte, sei jedoch «eine verfehlte Provokation» gewesen, denn sie vermische die wissenschaftliche und politische Tätigkeit des Zürcher SVP-Manns in «problematischer Weise».
Teilweise gut hiess der Ombudsmann Mörgelis Kritik am «Rundschau»-Bericht vom 3. April, der die Vergabe von Doktortiteln grundsätzlich beleuchten sollte. «In diesem Beitrag ging es um die Frage, wie viel es braucht, um sich Dr. med. nennen zu können. Der Ombudsmann beanstandet, dass sich das Publikum über diese Frage ungenügend eine eigene Meinung bilden konnte. Diese Kritik nehmen wir ernst und werden sie intern analysieren», bestätigt «Rundschau»-Leiter Mario Poletti.
Insgesamt zeigt sich Poletti zufrieden: «Der Ombudsmann erachtet die anonyme Befragung von Doktoranden als unerlässlich, um die kritischen Ergebnisse der Recherchen durch Direktbetroffene zu bestätigen. Weiter wurden laut Ombudsmann die fragwürdigen Dissertationen im Bericht vom 28. März sachlich, wahrheitsgetreu und verständlich genug dargestellt.» Mörgeli, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, kann die Fälle jetzt an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen.
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