Rüge für die Migros
Die Lauterkeitskommission hat zwei Beschwerden gegen unlautere Werbung gutgeheissen. Sie betrafen zwei Versprechen zu Naturschutz und Nachhaltigkeit, die Teil der Migros-Kampagne «Generation M» waren.

Wer ein Versprechen gibt, sollte es einhalten können – das gilt auch für die Werbung. Die Lauterkeitskommission hat deshalb zwei Beschwerden gegen unlautere Werbung gutgeheissen.
Im Rahmen der Kampagne «Generation M» verpflichtet sich die Migros mit verbindlichen Versprechen an die «Generation von morgen», die Umwelt zu schützen und den nachhaltigen Konsum zu fördern. Eines davon gab der Grossverteiler an Noah: «Wir versprechen Noah, ab Ende 2014 nur noch Insekten- und Pflanzenschutzmittel anzubieten, die Bienen nicht gefährden.»
Versprechen nicht eingehalten
Ein Konsument, der das liest, darf erwarten, dass im beworbenen Produkt wirklich keine Inhaltsstoffe mehr verwendet werden, die Bienen gefährlich werden können. Dieses Versprechen wurde nach Ansicht der Schweizerische Lauterkeitskommission (SLK) jedoch nicht eingehalten, wie sie am Dienstag mitteilte. Sie stuft es daher als unlautere Werbung ein.
Die Dritte Kammer der SLK hiess eine entsprechende Beschwerde gegen diese Aussage gut – zusammen mit einer zweiten Beschwerde, die ein weiteres Versprechen der Migros in französischer Sprache an «Jay» betraf. Er wende die Schweizer Normen auch auf alle ausländischen Produkte an, versprach der Grossverteiler.
Hier handle es sich lediglich um ein Ziel, das bis im Jahr 2020 erreicht werden solle, hält die SLK fest. Die Formulierung lasse allerdings den Durchschnittsadressaten glauben, dass das Versprechen bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt umgesetzt sei.
Von der Website entfernt
Die Migros hat ihre irreführenden Versprechen an Jay und Noah bereits angepasst respektive von der Website entfernt, wie eine Sprecherin der Migros am Dienstag auf Anfrage bestätigte. «Greenpeace hat einige Wirkstoffe identifiziert, die für Bienen schädlich sind. Die Migros führte ursprünglich 10 Produkte, die diese Wirkstoffe beinhaltet haben. Diese Produkte wurden vollständig liquidiert oder umgestellt», sagt Christine Gaillet, Mediensprecherin der Migros.
Mit dieser Massnahme sei die Migros die erste Detailhändlerin in der Schweiz gewesen, welche zum Schutz der Bienen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinausging. «Die Schweizerische Lauterkeitskommission war nun der Ansicht, dass die Konsumenten diese relativ komplizierte Sachlage nicht nachvollziehen konnten. Wir haben diese Kritik aufgenommen und unsere Website entsprechend angepasst», so Gaillet.
Weiter hiess die SLK auch drei Beschwerden gut, welche die Missachtung des «Stopp Werbung«-Klebers betrafen. Dieser drücke den ausdrücklichen Willen des Briefkastenhalters aus, schreibt die SLK. Jede Missachtung gelte als aggressive und unlautere Werbemethode.
SDA
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