Sammelklage wegen des neuen iPhone
Die neueste Version des Gerätes bringt dem Computerhersteller Apple juristischen Ärger. Grund sind Probleme des Vielzweckgeräts bei einen Aufgabe – dem Telefonieren.
Verbraucher in den Vereinigten Staaten haben am Donnerstag an einem Bundesgericht im Bundesstaat Maryland eine Sammelklage gegen den Konzern eingereicht. Sie beklagen Empfangsprobleme des Kulthandys, die das Telefonieren unmöglich machen können. Die iPhone-4-Käufer Kevin McCaffrey und Linda Wrinn monieren in der Klage, bei ihrem Telefon brächen Gespräche und Datenübertragung ab, «wenn man es normal wie ein Handy hält».
Die Schwierigkeiten mit dem neuen iPhone waren schon kurz nach dem Verkaufsstart in der vergangenen Woche bekannt geworden. Demnach verlor das iPhone teilweise oder sogar ganz den Kontakt zum Handynetz, wenn Nutzer versuchten, mit dem Gerät in der Hand zu telefonieren. Apple rechtfertigte sich, «das Halten jedes Mobiltelefons in der Hand hat die Konsequenz, dass die Leistung der Antenne abgeschwächt wird». Der Konzern riet seinen Kunden, die entsprechende Probleme feststellen, das Telefon «nicht von links unten» zu halten, denn die Nutzer dürften nicht das Seitenband mit der Hand abdecken. Dort im Aluminiumgehäuse sitzt im neuen iPhone die Antenne.
«Betrug durch Verschleierung» als Anklagepunkt
Die Kläger in den USA monieten, sie hätten «ein nicht normal nutzbares Gerät» gekauft. Dieses könnten sie aber nicht zurückgeben, da ihnen dann «deutliche» Vertragsstrafen drohten. Sie verklagten Apple deswegen unter anderem wegen «genereller Fahrlässigkeit», Fehlern bei Konzeption und Bau des Telefons, betrügerischem Geschäftsgebaren und «Betrug durch Verschleierung».
Apple suchte auf dem Jobportal seiner Internetseite bereits Ingenieure mit Expertise zu Antennen für das iPhone und den Tablet-PC iPad. Die Aufgabe für erfolgreiche Bewerber sei es, «die Empfangsleistung für drahtlose tragbare Geräte zu optimieren», schrieb der Konzern in dem Stellenangebot. Verlangt werden «ausgeprägtes Wissen über Empfangsleistung» und die «ausgeprägte Fähigkeit zur Problemlösung».
AFP/raa
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