SBB dürfen Hooligans künftig aussperren
Eigentlich müssen die SBB alle transportieren. Seit aber Vandalenakte im Zuge von Fussballspielen zugenommen haben, wächst der Widerstand gegen diese Regel. Nun geht der Bundesrat in die Offensive.

Die SBB und andere Bahnen sollen Fussballfans verpflichten können, in einem Extrazug zu einem Spiel zu reisen. Ansonsten können sie die Beförderung verweigern. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt. Mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes reagiert der Bundesrat etwa auf Basler Fanclubs, die sich weigerten, in Extrazügen nach Bern zu reisen und an der Haltestelle beim Fussballstadion auszusteigen. Stattdessen reisten sie in normalen Zügen an den Hauptbahnhof, um anschliessend in einem Fanumzug durch die Stadt zum Stadion zu ziehen.
Aufgrund solcher Ereignisse hatte der Bundesrat letzten März angekündigt, dass er eine Lockerung der Transportpflicht der Bahnen befürwortet und eine entsprechende Vorlage ausarbeiten will.
Vermehrt Kombi-Tickets
Die nun vorgelegte Regelung sieht vor, dass Fangruppen keinen Anspruch mehr auf eine Beförderung in fahrplanmässigen Zügen haben, wenn ihnen ein Extrazug zur Verfügung steht. Die Bahn- und Busbetriebe können damit von sich aus einen Extrazug anbieten und die Fans verpflichten, diesen für die Reise zu benutzen.
Das soll dazu führen, dass vermehrt Kombi-Tickets für Transport und Eintritt zum Einsatz kommen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 11. Oktober 2012. Mit den Massnahmen soll der öffentliche Verkehr sicher bleiben; unbeteiligte Passagiere sollen möglichst geringen Risiken ausgesetzt werden, teilte das Bundesamt für Verkehr mit.
Richtige Richtung
Bei der SBB stösst die vorgeschlagene Lockerung der Transportpflicht auf Zustimmung. Die Massnahme gehe für die SBB in die richtige Richtung, sagte SBB-Sprecher Reto Kormann am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Clubs und Fanorganisationen würden stärker in die Pflicht genommen und müssten mehr Verantwortung übernehmen, sagte er. Das sei zu begrüssen.
Die SBB erhofft sich, mit Hilfe solcher Massnahmen die Kosten mit Fanzügen zu senken oder ganz zu tilgen. Nach SBB-Angaben belaufen sich die Kosten auf 3 Millionen Franken pro Jahr, einige hunderttausend Franken werden durch Schäden verursacht.
Bessere Zusammenarbeit
Als vorbildlich gilt für die Zusammenarbeit zwischen Bahn und Club ein Modell, das die SBB und die Berner Young Boys (YB) seit einiger Zeit anwenden. In Bern wurden Mitglieder der Fanorganisationen zu Betreuern ausgebildet, die in den Fanzügen für Sicherheit und Sauberkeit sorgen. Sie sollen deeskalierend wirken und Sachbeschädigungen verhindern.
Nachdem YB und SBB ein positives Fazit zum Pilotmodell zogen, strebt die SBB nun auch mit anderen Clubs solche Vereinbarungen an. Dazu soll die neue Regelung beitragen. Nicht äussern zum Vorschlag wollte sich der Schweizer Fussballverband.
Eine neue Strategie einschlagen will der Bundesrat auch gegen Sachbeschädigungen in den Zügen. Für solche Schäden auf Extrafahrten sollen künftig die Clubs haften - im Modellfall YB ist dies nicht der Fall. Der Bundesrat erhofft sich, dass die Clubs wegen dieser Massnahme mehr Einfluss auf ihre Fans nehmen.
Problematische Durchsetzung
Skeptisch zur Lockerung der Transportpflicht äussert sich Thomas Gander, Geschäftsleiter von Fanarbeit Schweiz. Er sieht vor allem bei der Durchsetzung Probleme: «Ich kann mir nicht vorstellen, wie ein Fussballfan daran gehindert werden soll, einen Regelzug zu besteigen.» Die Vorlage könne auch kontraproduktiv wirken, da Fangruppen nicht mehr wie angestrebt gemeinsam anreisen könnten.
Die Haftbarkeit der Clubs für ihre Fans öffne ein neues Konfliktfeld, sagte Gander weiter. Die Extrazüge funktionierten heute in der Regel gut: Schäden an Extrazügen seien in den vergangenen Jahren zurück gegangen. «Grundsätzlich erreicht man bei Fangruppen mehr im Gespräch als mit Konfrontation.»
Der Bundesrat räumt ein, dass er mit der Vorlage nicht sämtliche Probleme rund um gewaltbereite Fangruppen lösen kann. Dafür brauche es weitere Anstrengungen. Die Regelung soll aber das Konkordat der Kantone erweitern, das unter anderem eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen vorsieht.
SDA/mrs
Dieser Artikel wurde automatisch aus unserem alten Redaktionssystem auf unsere neue Website importiert. Falls Sie auf Darstellungsfehler stossen, bitten wir um Verständnis und einen Hinweis: community-feedback@tamedia.ch