SBB planen Vergütungen bei Verspätungen
Bis zu 15 Franken sollen Passagiere bei Zugverspätungen in Zukunft bekommen. Und das unabhängig davon, ob eine Stellwerkstörung oder höhere Gewalt Schuld ist.

Die SBB bauen die Billettrückerstattung für ihre Fahrgäste aus. «Wir sind daran, einen Modus zu entwickeln, mit dem wir Entschädigungen auch im Regionalverkehr umsetzen können», sagt SBB-Sprecherin Lea Meyer in der «SonntagsZeitung».
Es gibt im Schweizer Gesetz keine rechtliche Grundlage für Billettrückerstattungen. Im nationalen Fernverkehr zahlen die SBB aber freiwillig, Fahrgäste erhalten bei einer Verspätung ab einer Stunde einen Rail-Check von 10 oder 15 Franken (1. Klasse). «Finden wir für den Regionalverkehr eine ähnlich praktikable Lösung wie für den Fernverkehr, ist eine solche Ausweitung gut vorstellbar», sagt Meyer.
Einen Zeitplan für die Einführung gibt es nicht. Die SBB hat zudem ihre Praxis bei der freiwilligen Entschädigung von Verspätungen im Fernverkehr angepasst. Bahnfahrer erhalten neu auch dann einen Gutschein, wenn die Verspätung nicht von den SBB verschuldet wurde, sondern Unwetter, Streiks oder Erdrutsche als Grund hat, wie Meyer bestätigt. Damit gleichen die SBB ihre Regelungen an jene der EU an. Dort müssen die Bahnen ihre Fahrgäste auch in Fällen höherer Gewalt entschädigen.
Höhere Entschädigungen möglich
Gemäss EU-Fahrgastrecht müssen Bahngesellschaften bei Verspätungen von über einer Stunde mindestens einen Viertel des Billettpreises zurückerstatten, bei zwei Stunden die Hälfte. Der Bund prüft derzeit eine Übernahme ins Schweizer Recht.
Im Jahr 2012 zahlte die SBB nach eigenen Angaben 1,9 Millionen Franken an Entschädigungen - vor allem für Verspätungen im internationalen Verkehr, verpasste Anschlusszüge und verlorenes Gepäck.
SDA/ajk
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