SBB und Bombardier streiten um Millionen
Eklat bei Zugbestellung: Laut Bombardier haben die SBB den verspäteten Liefertermin der Doppelstockzüge zu verantworten – wegen zu starken Einmischens. Nun fordert der Hersteller 326 Millionen Franken.

Hersteller Bombardier fordert von den SBB im Zusammenhang mit der 1,9 Milliarden Franken teuren Bestellung moderner Doppelstockzüge einen dreistelligen Millionenbetrag. Dies bestätigte Stephan Wehrle, Leiter Medienstelle der SBB, zu einem Vorabbericht der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens.
«Wir haben Kenntnis von der Forderung von Bombardier», sagte Wehrle auf Anfrage. Die Forderung sei aus Sicht der SBB haltlos. «Tatsache ist, dass wir mit Bombardier zusammenarbeiten und versuchen wollen, die Züge so rasch wie möglich auf die Schiene zu bringen», sagte er weiter.
Zur genauen Höhe und zur Begründung der Forderung äusserte sich Wehrle nicht und verwies auf Bombardier. Dort war zunächst keine Stellungnahme erhältlich. Gemäss «Rundschau» beläuft sich die Forderung auf 326 Millionen Franken.
Bombardier werfe den SBB vor, sie hätten den vertraglichen Projektablauf durch unzulässige Eingriffe in den Designprozess gestört, schreibt die «Rundschau» zu der Forderung. Bombardier hat zudem gemäss dem Fernsehbericht angegeben, dass es keine gültigen vertraglichen Liefertermine mehr gebe.
Verspätete Doppelstockzüge
Die Verspätung bei der Lieferung der Doppelstockzüge durch Bombardier war am vergangenen 5. Januar in einem Interview des «SonntagsBlicks» mit SBB-Chef Andreas Meyer bekannt geworden. Demnach sollen die Züge ab Fahrplan 2016 verkehren, der im Dezember 2015 in Kraft tritt. Ursprünglich war die erste Lieferung für Ende 2013 geplant gewesen.
«Wir warten seit längerem auf einen verlässlichen Lieferplan von Bombardier», sagte Wehrle weiter. Es bereite den SBB Sorgen, dass dieser Lieferplan noch nicht vorhanden sei.
Wehrle wies darauf hin, dass im Werkliefervertrag Klauseln enthalten seien, was im Fall von Verspätungen geschehen solle. «Wenn es zu Verspätungen kommt – wie in diesem Fall – so droht dem Lieferanten eine Konventionalstrafe. Und die kann rasch einmal in einen dreistelligen Millionenbetrag gehen bei der Höhe dieses Auftrags.»
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