Scharfe Kritik an Mafia-Politik des Bundesanwalts
Die Bundesanwaltschaft will bei einer Mafiamitgliedschaft kein Verfahren mehr eröffnen. Strafrechtler Marc Forster hat dafür kein Verständnis.

Bundesanwalt Michael Lauber will keine Strafverfahren wegen blosser Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisation mehr eröffnen. Mehrere solche Verfahren wurden in den letzten Monaten von der Bundesanwaltschaft eingestellt (Redaktion Tamedia vom 5. 1.). Denn Lauber geht aufgrund der heutigen Rechtslage davon aus, dass in der Schweiz eine Verurteilung wegen blosser Beteiligung an einer kriminellen Organisation nicht möglich ist. Dazu brauche es zusätzlich Unterstützungshandlungen.