Schlacke aus der Sondermülldeponie
Nicht einmal die Gemeinde wusste, was wirklich in Lufingen im Zürcher Unterland gelagert wurde.

Der Deal lautete: Geld gegen Müll. Das klang für die Bewohner Lufingens nicht schlecht. Die grosse Klotener Baufirma Eberhard würde hinter dem Wald im Westen des Dorfes zwischen Kloten und Bülach eine neue Deponie bauen, um dort jahrzehntelang Kehrichtschlacke zu entsorgen. Im Gegenzug würden Beträge in der Höhe von 6 Steuerprozenten in die Gemeindekasse fliessen. An der Gemeindeversammlung wurde das Ganze diskutiert, aber viel zu sagen hatte das Dorf nicht. Der Kanton wollte die Deponie. Zudem hatte Lufingen laut Gemeindepräsident Jürg Badertscher mit der Firma gute Erfahrungen gemacht.
Rückblickend fragt man sich, wie jener Abend vor knapp zehn Jahren wohl verlaufen wäre, wenn die Lufinger gewusst hätten, was genau in der Grube landen würde. Fast vom ersten Tag an karrten die Lastwagen von Eberhard nämlich auch Schlacke aus Kölliken ins Zürcher Unterland – aus jener berüchtigten Aargauer Sondermülldeponie also, aus der in den Achtzigerjahren so viel Gift in den Boden gesickert war, dass sie bis vor kurzem mit gewaltigem Aufwand ausgebaggert werden musste.
Insgesamt gelangten 45 000 Tonnen aus Kölliken nach Lufingen – in der Gemeinde ahnte man laut Badertscher bisher nichts davon. Publik wird die Angelegenheit nur, weil Bund und Kanton uneins sind, ob das legal war, und sich deshalb vor Gericht streiten (siehe Kasten oben rechts). Der Fall wirft nun zwei Fragen auf: Wurden da aus Geschäftsinteressen Gesetze missachtet? Und haben die Zürcher Behörden dabei Hand geboten?
Widersprüchliche Gutachten
Lufingen war zunächst nur als Zwischenstation gedacht: Das Zürcher Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (Awel) bewilligte Ende 2011 einen Antrag der Firma Eberhard, bereits vorbehandelte alte Schlacke aus Kölliken vorübergehend in der Deponie abladen zu dürfen. Innert eines Jahres aber wurde aus der Zwischen- eine Dauerlösung – mit dem Segen des Awel. Einzige Bedingung: Die Firma müsse die Grenzwerte einhalten, die der Bund für Kölliker Material auf inländischen Deponien erlassen hat.
Laut dem damaligen Geschäftsführer Heinrich Eberhard herrschten daran nie Zweifel. Das Material sei von einem unabhängigen Gutachter analysiert und für unproblematisch befunden worden. Das sei auch der Grund, weshalb man zunächst nur eine Zwischenlagerung beantragt habe: Die Analyse brauchte Zeit.
Zu einem ganz anderen Urteil kam das Bundesamt für Umwelt. Als es auf die Deponierung der Kölliker Schlacke in Lufingen aufmerksam wurde, schickte es eigene Experten vorbei. Fazit der Berichte: Die 45'000 Tonnen, die im Zürcher Unterland lagern, haben eine andere chemische Zusammensetzung als moderne Kehrichtschlacke. Sie seien kontaminiert mit Schwermetallen und organischen Schadstoffen, zum Teil deutlich über den Grenzwerten. Keine akute Bedrohung für die Umwelt, aber rechtswidrig. Die Kölliker Schlacke, befand das Bundesamt für Umwelt, hätte wie üblich ins Ausland verfrachtet werden müssen, wo sie erneut stark erhitzt und dann sicher entsorgt wird.
Eine Frage der Kosten?
Dass die Firma Eberhard darauf verzichtete, dürfte laut Brancheninsidern einen finanziellen Aspekt haben. 2006 hatte sie mit vier Partnerfirmen den Zuschlag für den Rückbau der gesamten Sondermülldeponie Kölliken erhalten – zu einem Preis, der nur gut die Hälfte der teuersten Offerte betrug. Das war offenbar eng kalkuliert. Bald darauf kam es wegen der Kosten zu einem Konflikt mit den Auftraggebern. Es gebe unerwarteten Mehraufwand, argumentierten Eberhard und Partner, zudem waren die Sicherheitsbestimmungen nach einem Brand verschärft worden.
In diese Phase fällt der Entscheid, das Material aus Kölliken in der neuen Lufinger Deponie zu lagern. Laut Branchenkennern spielt Geld bei solchen Erwägungen immer eine Rolle. Die Entsorgung im Ausland sei dreimal teurer als jene im Inland. Wer darum herumkommt, könne bei 45'000 Tonnen Schlacke gegen 10 Millionen Franken einsparen. Im Fall der Firma Eberhard AG sogar noch mehr, weil ihr die Lufinger Deponie selbst gehört.
Heinrich Eberhard widerspricht: Die Entsorgung im Ausland hätte ihn maximal das Doppelte gekostet. «Das war beim Entscheid nicht der relevante Faktor», versichert er. Im Gegenteil: Wäre er nicht hundertprozentig sicher gewesen, korrekt zu handeln, hätte die Lagerung in Lufingen für ihn ein grosses Risiko bedeutet. «Wenn ich das ganze Material später wieder rausholen müsste, würde das unter dem Strich viel teuer.»
Das verlangt bisher niemand, nicht einmal das kritische Bundesamt für Umwelt. Die von ihm aufgebotenen Fachleute kamen zum Schluss, dass Umweltauswirkungen mit «sehr grosser Wahrscheinlichkeit» ausgeschlossen werden können. Grund dafür ist auch der Aufbau der Lufinger Deponie, deren Wände mit einer 15 Zentimeter dicken Asphaltschicht abgedichtet sind. Alles Sickerwasser fliesst über unterirdische Drainageleitungen kontrolliert in die Kläranlage. Solange überwacht wird, ob das Sickerwasser Schadstoffe aus Kölliken aufweist, könne das Material in Lufingen bleiben, so das Bundesamt.
Guter Draht zu Baudirektor Kägi
Bleibt die Frage, weshalb die Fachleute vom Zürcher Awel diesen Fall so anders beurteilt haben als jene des Bundes – zumal das Amt in der Branche als sehr streng gilt. Allerdings musste es sich schon einmal öffentliche Kritik gefallen lassen, weil es sich in einem Gewässerschutzstreit in Rümlang sehr kulant zeigte gegenüber der Firma Eberhard. Dem Unternehmen wird ein guter Draht zum Kanton nachgesagt. Nicht nur, weil die Eberhards in der gleichen Partei politisieren wie Baudirektor Markus Kägi (SVP), der bloss einen Katzensprung von ihrem Dienstleistungszentrum entfernt lebt. Der Firmenchef zögert nicht, auch mal direkt bei der Regierung anzurufen.
Die Baudirektion stellt auf Anfrage klar, dass sie bei jeder anderen Firma genau gleich gehandelt hätte. Das Awel habe aus ökologischen Gründen auf eine Behandlung des Materials im Ausland verzichtet, da eine solche viel fossile Energie erfordere. Bei den eigenen Proben der Schlacke seien die Grenzwerte zudem stets eingehalten gewesen, weshalb man es für rechtlich zulässig hielt, diese im Inland zu deponieren. Dass der Kanton Zürich nach bestem Wissen und Gewissen handelte, legt auch der Umstand nahe, dass er es war, der den Fall vor Gericht zog – und damit publik machte, was genau in der Lufinger Grube schlummert.
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