Schlächterinserat: Urteil gegen Sadisten ist rechtskräftig
Das Urteil des Bezirksgerichts Winterthur gegen einen heute 54-jährigen Sadisten ist rechtskräftig: Sieben Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter Anstiftung zu vorsätzlicher Tötung.

Im Mai 2012 hatte das Bezirksgericht Winterthur den aussergewöhnlichen Fall verhandelt. Der Mann hatte eine 27-jährige Bekannte und deren 12-jährige Tochter in einem Sado-Maso-Forum im Internet zum Entführen, Quälen und Schlachten angeboten. Das Inserat war anscheinend von der Frau selbst aufgegeben worden, die tatsächlich von allem keine Ahnung hatte.
39 Personen hatten sich auf das Inserat gemeldet. Zweien gab der Mann die Wohnadresse der Frau und des Mädchens. Ein bis heute unbekannter Interessent reiste denn auch wirklich nach Winterthur, um die Frau zu entführen. Sie konnte gerade noch die Tür zuschlagen. Bei einem zweiten «Interessenten» handelte es sich um einen verdeckten Ermittler der Kantonspolizei.
Anträge zurückgezogen
Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Nun zogen sie ihre Anträge jedoch zurück, womit das Urteil rechtskräftig ist.
SDA/jcu
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