Schläger von Kreuzlingen können sich nicht an ihre Tat erinnern
Drei junge Männer schlugen 2009 in Kreuzlingen zwei Personen nieder. Dank Überwachungsaufnahmen wurden die Täter gefasst. Einer ihrer Verteidiger kritisiert die Veröffentlichung des Videos aber scharf.

Drei junge Männer entfernen sich von der Perronrampe am Bahnhof Kreuzlingen. Sie umarmen sich lachend und laufen zu den Geleisen. Im Hintergrund liegen zwei Männer am Boden und rühren sich nicht. Dies sind die Schlussbilder der Aufnahmen der Überwachungskamera, welche zur Überführung der drei Schläger führte.
Einer der Täter ist bereits rechtskräftig verurteilt. Im August 2012 wurde er von der Staatsanwaltschaft mit einem Strafbefehl wegen Angriffs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen verurteilt.
Angeklagte blicken ungläubig
Die anderen beiden Schläger standen am Montag vor Bezirksgericht Kreuzlingen. Als das Gericht die Aufnahmen der Überwachungskamera vom 21. Mai 2009 nochmals abspielte, blickten die beiden Angeschuldigten ungläubig auf den Bildschirm und bedeckten ihre Gesichter mit den Händen.
Die Täter sind geständig. Vor Gericht sagten beide, sie könnten sich nicht mehr an die Tat erinnern, sie seien betrunken gewesen. Sie hätten grundlos gehandelt und seien keine Schläger. Er habe einen riesigen Scheiss gemacht, sagte der Ältere. Bei ihm sei ein Schalter gekippt und er habe es einfach gemacht, sagte der Jüngere.
Täter und Opfer kannten sich vor der Tat nicht. Die Opfer wurden bei der Attacke leicht bis mittelschwer verletzt, einer der jungen Männer erlitt eine Gehirnerschütterung.
Verteidiger: Standbild hätte genügt
Der Verteidiger des 24-jährigen Maurers, der wegen versuchter vorsätzlicher Tötung angeklagt ist, kritisierte die Strafbehörden, die das Video der Überwachungskamera zu Fahndungszwecken im Internet publizierten. Dadurch würden die Täter lebenslänglich an den Pranger gestellt.
«Die emotionalen Reaktionen auf das Video waren einschneidend», sagte der Verteidiger. Sein Klient habe Morddrohungen erhalten und er musste den Arbeitsplatz wechseln. Die Täter hätten auch mit einem Standbild ausfindig gemacht werden können.
Auf Anordnung des Bezirksamts Kreuzlingen hatte die Kantonspolizei das Video aus der Überwachungskamera veröffentlicht, auf dem die Täter zu sehen waren. Bereits wenige Stunden nach der Veröffentlichung gingen mehrere Dutzend Meldungen ein. Mit deren Hilfe konnte die Polizei die Täter identifizieren und verhaften.
Die Thurgauer Kantonspolizei veröffentlichte zum ersten Mal eine Videosequenz aus einer Überwachungskamera, bislang hatte sie nur Standbilder öffentlich gemacht. Der Staatsanwalt verteidigte die Veröffentlichung: «Die Strafbehörden konnte sich die Sensationslüsternheit der Öffentlichkeit zu Nutze machen.»
Grundlos und brutal zugeschlagen
Für den Maurer forderte der Staatsanwalt eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten. Er soll mehrmals mit den Füssen und den Fäusten auf die wehrlos am Boden liegenden Opfer eingetreten haben - seine Schläge zielten auch auf den Kopf. Er habe grundlos und brutal zugeschlagen und den Tod des Opfers in Kauf genommen. Ausserdem muss er sich noch für zwei grobe Verletzungen von Verkehrsregeln verantworten.
Der Verteidiger forderte eine mildere Verurteilung von 22 Monaten bedingt wegen versuchter schwerer Körperverletzung mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sein Mandant habe gegen den Körper der Opfer getreten. Das Verfahren sei verschleppt worden, die Tat liege fast vier Jahre zurück.
Schlägerei angezettelt
Der zweite Angeschuldigte, ein 22-jähriger Haustechnik-Planer, soll wegen versuchter schwerer Körperverletzung verurteilt werden. Die Anklage verlangt eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren; zweieinhalb Jahre davon bedingt mit einer Probezeit von drei Jahren. Er soll die Schlägerei angezettelt und die Opfer ohne Grund mit den Fäusten ins Gesicht und gegen den Körper geschlagen haben.
Sein Mandant sei geständig und nicht vorbestraft, sagte der Verteidiger des 22-Jährigen. Er habe keine Waffen benutzt. Er forderte einen Freispruch von der versuchten schweren Körperverletzung und vom Angriff. Er beantragte eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken wegen einfacher Körperverletzung und Tätlichkeit.
Das Urteil wird voraussichtlich am Dienstag um 17 Uhr eröffnet.
SDA/kle/mw
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