«Schlampe» auf Facebook: Familie zog aus Dorf weg
In einem Präzedenzfall hat ein St. Galler Gericht entschieden: Beschimpfungen werden auch im Internet strafrechtlich geahndet. Nationalrätin Schmid-Federer schildert einen weiteren, eindrücklichen Fall.

Auf dieses Urteil haben Opfer von Cybermobbing lange gewartet. Mehrere Leute hatten via Facebook einen Mann als «Seckel» und «truurige Mensch» beschimpft, dafür wurden eine junge Frau und zwei Männer gebüsst. Als Einzige zog die 19-Jährige das Urteil weiter – vergebens. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte sie zu einer bedingten Strafe von sieben Tagesansätzen zu je 30 Franken, hinzu kommen die Prozesskosten in Höhe von 1200 Franken, welche die Facebook-Nutzerin übernehmen muss.