Schleichende Einführung des Mindestalters 18 für Bier und Wein
Bestrebungen der Kantone nach einem höheren Mindestalter für Alkohol scheitern meistens an den Parlamentariern. Trotzdem erhalten Minderjährige in vielen Geschäften keinen Alkohol mehr.

Das Anliegen sorgte umgehend für harsche Kritik. Dennoch will die Freiburger Regierung daran festhalten: Wer unter 18 Jahre alt ist, soll künftig nirgendwo im Kanton mehr Bier oder Wein kaufen dürfen. Dieses restriktive Verkaufsverbot für Restaurants und Geschäfte schlägt der Freiburger Staatsrat in einer aktuellen Gesetzesrevision vor, über die das Parlament noch befinden muss. Schweizweit gilt mit Ausnahme des Kantons Tessin und zu gewissen Nachtzeiten des Kantons Basel-Stadt das gesetzliche Mindestalter 16. Stärkere Alkoholika wie Schnaps hingegen sind schweizweit erst ab 18 erhältlich.