Schluss mit Hakenkreuz und Hitlergruss
SP-Nationalrat Angelo Barrile kämpft dagegen, dass Rechtsradikale ungehindert in Ku-Klux-Klan-Kutten durch die Strassen marschieren können.

Verbale Attacken gegen jüdische Familien nehmen zu. Das zeigen die im jährlichen Antisemitismusbericht zusammengetragenen Resultate. Einen vergleichbaren Bericht zur Muslimfeindlichkeit gibt es noch nicht. Aber Beobachter sehen bei Muslimen ähnliche Entwicklungen.
Das beunruhigt den Zürcher SP-Nationalrat Angelo Barrile. Aber es erstaunt ihn gleichwohl nicht. «Die Verwendung und öffentliche Verbreitung rassistisch-herabsetzender Symbole wie dem Hakenkreuz, dem Hitler-Gruss und der Ku-Klux-Klan-Symbolik sind alltäglich», sagt er. Doch die Schweizer Justiz habe oft keine Mittel, dagegen vorzugehen.
Neonazi-Konzert in Unterwasser
Barrile erinnert an das mit 6000 Besuchern grösste rechtsradikale Rockkonzert Europas, das 2016 im Toggenburg stattfand. «An diesem wurden gewaltverherrlichende, rassistische und antisemitische Musik, Parolen und Schriften verbreitet», so der Zürcher.
Auch der Vorfall an der diesjährigen Schwyzer Fasnacht habe ihn schockiert. Rechtsradikale missbrauchten den Anlass zur Verbreitung einer rassistisch-antisemitischen Ideologie, indem sie mit Ku-Klux-Klan-Kutten und Keltenkreuz ungehindert durch die Strassen marschieren.
Angelo Barrile verlangt vom Bundesrat eine Änderung des Strafgesetzes. Die öffentliche Verwendung von Propagandamitteln, die auf eine systematische Herabsetzung oder Verleumdung von Angehörigen einer Rasse, Ethnie oder Religion gerichtet ist, soll künftig strafbar sein.
Barrile reichte seine Motion zuhanden des Bundesrats heute ein. Sie sei breit abgestützt, sagt er. Auch Bürgerliche stünden dahinter, seine Partei und die Fraktion der Grünen sowieso, so der SP-Politiker.
«Nicht normal»
Johanne Gurfinkiel, Generalsekretär der Westschweizer Koordinationsstelle gegen Antisemitismus, sieht seit Jahren Handlungsbedarf. «Es ist nicht normal, dass man in der Schweiz rassistische Symbole ungestraft verwenden darf», sagt er. Die Schweiz sei eines der wenigen Länder, die öffentliche Diskriminierung tolerieren.
Gurfinkiel ging schon vor 15 Jahren davon aus, dass die Regierung etwas gegen offen zur Schau getragenen Rassismus unternimmt. Er erinnert daran, dass Bundesräte bei 1.-August-Reden auf dem Rütli von Neonazis niedergeschrien und verhöhnt wurden, wobei die Störenfriede den Hitlergruss zeigten.
2004 wurde die Rechtskommission des Nationalrats aktiv und reichte eine Motion ein, um die öffentliche Verwendung von Symbolen, die extremistische Bewegungen verherrlichen, unter Strafe zu stellen. Der Bundesrat empfahl sie zur Annahme. 2009 schickte die Regierung einen Vorentwurf für eine Gesetzesrevision in die Vernehmlassung.
Bundesrätlicher Rückzieher
Doch 2011 zeigte sich der Bundesrat einverstanden, dass die Rechtskommission die Motion abschrieb. Was war passiert? «Damals hiess es, die Auflistung rassistischer Symbole sei schwierig, da einige Symbole der Öffentlichkeit bekannt seien, andere aber nur für Gleichgesinnte eine Bedeutung hätten», weiss Barrile.
Um auf den damaligen Entscheid zurückzukommen und Klarheit zu schaffen, reichte er im Parlament vor wenigen Tagen eine Frage ein. Die Antwort des Bundesrats bekam Barrile Anfang Woche. Darin schreibt die Regierung, die 2009 durchgeführte Vernehmlassung habe gezeigt, «dass es nicht möglich ist, hinreichend präzis zu definieren, was strafbar ist und was nicht.» Die bestehenden strafrechtlichen Instrumente reichten im Übrigen aus, so der Bundesrat.
Diese Haltung versteht Johanne Gurfinkiel nicht. Er sagt: «2009 zeigte sich nach der Konsultation der politischen Parteien klar, dass die Schweiz eine gesetzliche Grundlage braucht, um gegen Extremismus vorzugehen.» Angelo Barrile sieht das genauso. Es braucht eine gesetzliche Grundlage. Dafür will er mit seiner Motion nun sorgen.
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