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Schüchtert der Flughafen Anwohner ein?

Flughafen-Anwohner, im Bild ein Abflug über Bülach, haben seit 1961 mit zunehmendem Lärm durch den Flugbetrieb zu rechnen, und damit kein Anrecht auf Entschädigung, hat das Bundesgericht im März entschieden.

An die 10'000 lärmgeplagte Hauseigentümer im Norden und Süden des Flughafens haben in den vergangenen Wochen das Schreiben des Flughafens Zürich bekommen. Es hätte Klarheit schaffen können. Denn das Bundesgerichtsurteil vom März dieses Jahres lässt kaum Fragen offen: Wer nach 1961 in Besitz einer von Fluglärm betroffenen Liegenschaft gekommen ist, hat kein Anrecht auf Entschädigung. Weil ab diesem Zeitpunkt eine Zunahme der Lärmbelästigung durch den Flughafen absehbar war.

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