Schütze von Uetendorf darf vorläufig in der Schweiz bleiben
Angst vor Blutrache: Der Kosovare, der 2004 in Uetendorf BE einen Landsmann erschoss, darf nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis vorläufig in der Schweiz bleiben.

Der Kanton Bern habe dem heute 57-jährigen Todesschützen zwar zu Recht die Niederlassungsbewilligung entzogen, heisst es in einem am Dienstag publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts. Allerdings könnte es tatsächlich unzulässig sein, den Mann auszuweisen, da ihm in der Heimat womöglich die Blutrache drohe. Der Bund solle daher die vorläufige Aufnahme in der Schweiz prüfen, kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss.
Der Kosovare hatte in einem Club in Uetendorf einen Landsmann getötet. Gemäss Urteil des Obergerichts von 2009 handelte es sich um einen Notwehrexzess. Der Mann wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Nach Verbüssen von zwei Dritteln der Strafe wurde er auf freien Fuss gesetzt.
Täter hat Angst vor Blutrache
Um der Wegweisung zu entgehen, wandte er sich ans Verwaltungsgericht. Dieses kam zum Schluss, dass die Niederlassungsbewilligung zwar zu Recht entzogen worden sei – schliesslich habe der Mann eine schwere Straftat begangen, ausserdem sei er schon zuvor wiederholt «in erheblicher Weise straffällig geworden» und habe «eine inakzeptable Geringschätzung der schweizerischen Rechtsordnung demonstriert».
Ob die Wegweisung tatsächlich vollzogen werden könne, sei aber näher zu prüfen. Denn im Fall einer Rückkehr in den Kosovo bestünden «ernsthafte Anzeichen für eine Gefährdung an Leib und Leben». Der Täter hatte geltend gemacht, der Vater seines Opfers verzeihe ihm die Tat nicht und schliesse die Blutrache nicht aus.
SDA/tan
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