Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wie ChromeSafariFirefox oder Edge um Sicherheitslücken zu vermeiden und eine bestmögliche Performance zu gewährleisten.

Zum Hauptinhalt springen

Schutzverband ficht neues Flughafen-Lärmgebührenmodell an

Verband hofft auf strengere Lärmgebührenregelung: Maschine der Swiss in Zürich-Kloten.

Beide Neuerungen zielten in die genau entgegengesetzte Richtung als angestrebt – führten also nicht zu leiseren Maschinen, schreibt der SBFZ in einer Mitteilung. Nach seiner Ansicht wird die «schon bisher kaum spürbare» Lenkungswirkung der Lärmgebühren mit der Neuregelung «praktisch aufgehoben».

Die Neuregelung der Lärmgebühren will die Fluggesellschaften dazu bringen, leisere Flugzeuge einzusetzen. Die Mittel fliessen in den Lärmfonds des Flughafens. Daraus finanziert er etwa Lärmschutzmassnahmen oder Entschädigungen.

Lärmklassen neu festsetzen

Die Flugzeuge werden in Lärmklassen eingeteilt: Die teuerste Klasse 1 für die lauteste, die gebührenfreie Klasse 5 für die leisesten Maschinen. Die Lärmgebühren haben damit Lenkungswirkung.

Die Einteilung wird von Zeit zu Zeit der technischen Entwicklung angepasst: Was einst ein relativ leises Flugzeug war, gehört dann zu den lauteren. Auf den 1. April ist eine solche Neueinteilung fällig.

Noch unklar ist die Zukunft des «Lärmfünflibers», einer Pauschale von 5 Franken pro Charter- und Linienflug-Passagier. Hier sieht das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) keine Lenkungswirkung: Die Pauschale wird unabhängig vom Maschinentyp erhoben und laut Gesetz nur, solange die Mittel im Fonds für die Verpflichtungen nicht ausreichen.

SDA/jcu