Urteil in der ERZ-AffäreSchwarze Kasse für ERZ-Feiern: Zwei Mitarbeiter bestraft
Die Staatsanwaltschaft hat einen Abteilungsleiter und dessen Nachfolger wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte am Mittwoch eine Meldung der «Neuen Zürcher Zeitung», gemäss der zwei Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurden. Bei den Verurteilten handelt es sich um einen Abteilungsleiter und dessen Nachfolger.
Der erste Abteilungsleiter bewahrte Einkünfte aus dem Verkauf ausrangierter Maschinen in bar in einem Safe auf. Sein Nachfolger führte diese Praxis weiter. Das Geld aus dem Verkauf von städtischem Eigentum wurde für Mitarbeiterfeste oder Geschenke an die Belegschaft verwendet.
Die beiden Mitarbeiter, die inzwischen nicht mehr bei ERZ tätig sind, sind je mit einer bedingten Geldstrafe verurteilt worden: 15 Tagessätze à 160 Franken für den Abteilungsleiter sowie 20 Tagessätze à 80 Franken für seinen Nachfolger. Bezahlen müssen beide je eine Busse von 600 beziehungsweise 400 Franken sowie die Verfahrenskosten.
Verfahren gegen Pauli noch hängig
Mit dem Abschluss dieser zwei Strafverfahren sind nun noch sieben Fälle hängig, darunter auch das Verfahren gegen den fristlos entlassenen ERZ-Direktor Urs Pauli, der sich wegen ungetreuer Amtsführung verantworten muss.
Ab dem Jahr 2015 kamen bei ERZ zahlreiche Unregelmässigkeiten ans Licht. Eine externe Untersuchung zeigte, dass ERZ eine «Parallelwelt mit eigenen Regeln» war.
Pauli leistete sich einen teuren Dienstwagen, für die Mitarbeitenden gab es ein Fitnesscenter, opulente Weihnachtsfeste und eine Anlage mit Wildvögeln und Emus. Bis Ende Jahr will der Stadtrat die Nachwehen des ERZ-Skandals aufgearbeitet und alle Veränderungsmassnahmen umgesetzt haben.
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