Schweinebauer in Not – weil es dem Villenbesitzer stinkt
Ein Nachbar stört sich in Meggen an den Geruchsemissionen eines Bauernhofs. Die Familie muss nun einen neuen Stall bauen – und steht vor dem Ruin.

Seit 300 Jahren betreibt die Familie Hofer im luzernischen Meggen eine Schweine- und Viehzucht. Seit vor drei Jahren eine Villa neben den Landwirtschaftsbetrieb gebaut wurde, ist es mit der Ruhe für Hofers vorbei. Dem zugezogenen Nachbarn Daniel Wirth stinkt es wegen des Schweinegeruchs gewaltig. Er hat Beschwerde eingelegt und den Rechtsstreit gewonnen. Der Stall muss nun bis Ende Mai 2020 geräumt sein, wie der «Blick» schreibt.
Das habe zur Folge, dass Vater Kaspar Hofer seine Schweine an einem anderen Ort halten müsse, weil der Stall zu nahe bei den Nachbarhäusern läge, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Das Problem ist, dass sich die Hofers einen Neubau des Stalls an einem anderen Ort nicht leisten können. Mit anderen Worten: Die Bauernfamilie bangt um ihre Existenz.
Vom Gesetz her ist Nachbar Wirth im Recht, das Gesetz verlangt, dass es einen Mindestabstand zwischen Stall und Wohnzone braucht – egal, wie lange die Schweinezucht schon existiert. «Die Bauzone neben dem Hof besteht seit 1980. Damals erfolgte die Trennung zwischen Bauzonen und Landwirtschaftsland. Dem Bauern zum Verhängnis wird jedoch eine 1995 eingeführte Bestimmung, die den Mindestabstand zwischen Bauernhöfen und Wohngebieten regelt. Theoretisch hätte die Gemeinde die Schweinehaltung am jetzigen Standort 1995 verbieten können, was jedoch nicht geschah», schreibt die Innerschweizer Zeitung weiter. «Da Bauten ausserhalb der Bauzonen vom Kanton bewilligt werden müssen, werden die Vorgaben meist erst bei Klagen oder Bauvorhaben geprüft», erklärt Ruedi Imgrüth vom Megger Bauamt.
«Hätte der Bauer die Pläne vor dem Umbau eingereicht, hätten sowohl der Kanton als auch die Gemeinde die Tierhaltung am aktuellen Standort verbieten müssen», hält die LZ fest. Ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren sei 2016 gestartet worden. Dabei habe sich gezeigt, dass die Umbauten und Nutzungsänderungen nicht bewilligt werden können.
Der Nachbar will nicht der Böse sein
Kläger Wirth moniert, dass er zu Unrecht als der Böse dargestellt werde. Er habe das Land 2013 gekauft und ein 50-jähriges Wohnhaus durch einen Neubau ersetzt. Der Abstand von Stall zu Wohnhäusern sei also seit Jahrzehnten der gleiche. Hingegen würden mehr Schweine gehalten als früher, die auch öfter draussen seien. Dadurch habe der Gestank zugenommen. Gemäss seinen Aussagen wurde von den Behörden kein neues Betriebskonzept bewilligt, obwohl dies bei einer Vergrösserung nötig sei. Auch gewisse Umbauten seien ohne Bewilligung erfolgt. Laut Wirth habe der Gemeinderat darüber seit 2016 Bescheid gewusst.
Die Aussagen des Nachbarn werden zu einem grossen Teil vom kantonalen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement (BUWD) und der Gemeinde Meggen bestätigt. «Tatsächlich wurden an den Gebäuden und am Betriebskonzept Veränderungen vorgenommen, die nicht bewilligt wurden – und auch nicht hätten bewilligt werden können», hält die «Luzerner Zeitung» fest. Der Stall müsste 58 Meter von der Wohnzone entfernt sein, es sind aber nur 20 Meter.
Für Bauer Hofer ist das Gesetz ungerecht und unlogisch, weil die Wohnzone in die Nähe des Hofes gekommen sei und nicht umgekehrt. Er will aber die Sache juristisch nicht weiterziehen, weil er kein Geld für einen langjährigen, teuren Prozesse habe. Zudem sei ungewiss, ob die Familie den Streit gewinnen würde, erklärt er dem «Blick». Auch andere Schweinezüchter hätten vor Gericht bereits den Kürzeren gezogen, weiss das Boulevardblatt.
Die neunte Generation steht bereit
Die Bauernfamilie sieht sich also gezwungen, einen neuen Stall zu bauen. Das ist einfacher gesagt als getan, denn die Kosten belaufen sich auf über eine Million Franken. «Wir sind keine Grossbauern. Wir leben vom Einkommen», sagt Hofer. Zu seinem Betrieb gehören nebst 20 Schweinen und 24 Milchkühen auch 30 Hektaren Land.
Der Biobauer ist aber zäh und will nicht aufgeben. Eine Spendenaktion und Crowdfunding sollen helfen, das Geld zusammenzubringen, damit der Betrieb weitergeführt werden kann. Er soll später an die Söhne Balz (25) und Jakob (21) übergehen. Es wäre die neunte Generation Hofer, die am Dorfrand von Meggen Landwirtschaft betreiben würde – mit grunzenden und wohl nicht ganz so angenehm riechenden Schweinen.
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