Schweiz bestraft Terroristen milder als das Ausland
Der Bundesrat will die Terrorgesetze verschärfen – jedoch nur moderat. Kritiker warnen, so werde die Schweiz zu einem «sicheren Hafen» für Terroristen.

Mit einer Reihe von Gesetzesänderungen möchte Bundesrätin Simonetta Sommaruga den Behörden den Rücken im Kampf gegen Terroristen und Jihadisten stärken. Teilweise höhere Strafen und griffigere Bestimmungen sind Teil des vorgeschlagenen Massnahmenpakets. So soll die Maximalstrafe für Mitglieder respektive Helfer von Terrororganisationen von fünf auf zehn Jahre Gefängnis erhöht werden. Terrorchefs könnten sogar bis zu 20 Jahre aufgebrummt erhalten.
Vor wenigen Tagen erst wurde ein französisch-tunesischer Doppelbürger in Genf verhaftet, weil ihn die Behörden verdächtigen, Jihadisten für den Islamischen Staat (IS) rekrutiert zu haben. Ausserdem soll er in Kontakt mit dem mutmasslichen Terroristen Noureddine Hamecha in Belgien gewesen sein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Doch würde dieser Mann im Fall einer Verurteilung künftig tatsächlich härter bestraft als unter dem noch geltenden Recht? Das steht keineswegs fest. So schlägt Sommaruga zwar einen neuen Paragrafen vor, der die Rekrutierung von Jihadisten explizit unter Strafe stellt. Doch die Maximalstrafe – fünf Jahre Haft – wurde gegenüber den geltenden Bestimmungen nicht erhöht.
Noch vor drei Monaten hatte Bundesanwalt Michael Lauber an einer Veranstaltung in Winterthur diplomatisch verklausuliert davor gewarnt, dass die Schweiz beim Strafmass im internationalen Vergleich zu einem «sicheren Hafen» für Terroristen zu werden drohe. Der Rückstand würde mit den vorgeschlagenen Änderungen zwar verringert, aber nicht ganz beseitigt. So wurde ein IS-Rekrutierer in Österreich zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Und in den USA beträgt die durchschnittliche Haftstrafe für verurteilte IS-Verbrecher mehr als 13 Jahre.
Erleichterte Arbeit
Erstmals soll auch eine Art Kronzeugenregelung eingeführt werden, die den Ermittlern und Strafverfolgern die Arbeit erleichtern wird. Und man will mit einer Mindesthaftstrafe von einem Jahr Gefängnis für Terrorkader experimentieren. Noch vor kurzem hatte eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) dafür allerdings eine Mindesthaftdauer von drei Jahren gefordert.
In einem wichtigen Punkt folgt Sommaruga dagegen den Vorschlägen der KKJPD: Bei der Definition der kriminellen Organisation ist im Entwurf des neuen Strafparagrafen das Merkmal der Geheimhaltung als Tatbestandsvoraussetzung weggefallen. Die KKJPD hatte darin ein Hauptproblem bei der Anwendung in der Praxis ausgemacht.
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