Schweiz stoppt skrupellose Welpenhändler
Ab 1. März müssen Online-Händler vollständige Angaben über sich und die Hunde machen. Der Bund hat dafür eine Revision der Tierschutzverordnung beschlossen.
Heute können Tierhändler in der Schweiz ihre Hunde unter einem Nickname online verkaufen. Mit einer Revision der Tierschutzverordnung wird dies künftig nicht mehr möglich sein. «Ab 1. März 2018 können Online-Händler hierzulande nur noch unter Angabe ihres echten Namens und ihrer Adresse Hunde verkaufen. Die Schweiz nimmt damit eine Vorreiterrolle in Sachen Tierschutz im Internethandel ein», so Julie Stillhart, Länderchefin von Vier Pfoten Schweiz.
90 Prozent der Inserate im Internet seien unseriös oder gar betrügerisch, wie der Schweizer Tierschutz in einer Studie aufgezeigt hatte. «Drei von fünf Hunden, die Private via Internet aus dem Ausland importieren, stammen aus Massenzuchtanlagen oder schlecht geführten Hobbyzuchten», schätzt Tierärztin Julika Fitzi im «Beobachter».
Die Muttertiere würden dort unter schlimmen Bedingungen gehalten und als Gebärmaschinen missbraucht. Damit die Hündinnen möglichst rasch den nächsten Wurf austragen können, würde man sie viel zu früh von den Jungen trennen. Für einen Hund sei das traumatisierend.
Inserate-Plattform geht einen Schritt weiter
«Mit den gesetzlich verankerten Neuerungen besteht ein grosses Potenzial, die Schweiz als Abnehmerland für die skrupellosen und betrügerischen Welpen- und Tierhändler deutlich weniger attraktiv erscheinen zu lassen», sagt Julie Stillhart von Vier Pfoten.
Die Inserate-Plattform Anibis.ch geht noch einen Schritt weiter, als es der Gesetzgeber verlangt: Neu dürfen auf der Plattform Tiere, die sich im angrenzenden Ausland befinden, nur noch von offiziell deklarierten Tierheimen und beim Handelsregister registrierten Züchtern verkauft werden. Privatpersonen wird dies nicht länger erlaubt sein. Zudem sind nur noch Rassekatzen zum Verkauf zugelassen, die korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind.
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