Scheidungskinder sollen selber wählen dürfen
Bei einer Scheidung darf das Kind den Namen jenes Elternteils tragen, bei dem es aufwächst. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung geändert.

Die bisherige Reglung war klar: Eine sorgeberechtigte Mutter, die nach der Scheidung wieder ihren Ledigennamen annahm, biss vor Gericht auf Granit; ihr Antrag, den Namen des Kindes ihrem Ledigennamen anzupassen, scheiterte regelmässig. Der Grund: Der 1978 eingeführte bis Ende 2012 geltende Gesetzesartikel erlaubte eine Namensänderung nur dann, «wenn wichtige Gründe vorliegen». Die blosse Wiederherstellung der Namensidentität zwischen Kind und Mutter sei kein wichtiger Grund und rechtfertige die Namensänderung nicht, entschied das Bundesgericht 1995.