Bilaterales Abkommen scheiterte in letzter Runde
Der Bundesrat verzichtete offenbar auf ein bilaterales Abkommen mit den USA, weil er den Steuerdeal nicht ohne den Segen des Parlaments abwickeln will.

Der Bundesrat glaubte bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen mit den USA über den Steuerdeal, dass eine besser abgesicherte Lösung möglich sei. Er rechnete nämlich damit, mit den Amerikanern ein bilaterales Abkommen abschliessen zu können. Daraus wurde bekanntlich nichts: Die Vereinigten Staaten bieten den Schweizer Banken lediglich ein unilaterales Programm zur Bewältigung der Vergangenheit an, dessen Inhalt noch nicht bekannt ist. Um das Programm zu ermöglichen, soll das Parlament im Eilverfahren das Schweizer Recht anpassen.
Ein Abkommen hätte der Schweiz nicht nur mehr Transparenz, sondern auch mehr Sicherheit gebracht. Und sie wäre «viel stärker in die vereinbarte Regelung eingebunden worden», wie es eine mit dem Dossier vertraute bundesratsnahe Quelle ausdrückt.
Memorandum of Understanding erwartet
Noch vor zwei Wochen ging der Bundesrat davon aus, dass ein Abkommen in Form eines Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet würde. Das zeigt ein Brief vom 17. Mai an die eidgenössischen Räte, aus dem die «Aargauer Zeitung» gestern zitierte und der auch dem TA vorliegt. Der Bundesrat schreibt: «Nach intensiven Verhandlungen liegen nun ein Memorandum of Understanding (...) sowie ein damit verbundenes Programm zur Vergangenheitsregelung der Schweizer Banken mit den USA vor.»
Auch bei den gleichentags stattfindenden Von-Wattenwyl-Gesprächen hat Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf gegenüber den Parteispitzen von einem MoU gesprochen, wie mehrere Gesprächsteilnehmer auf Anfrage bestätigen.
Die Regierung hatte die Wahl
Das MoU hätte unter anderem die Eckwerte des Bereinigungsprogramms enthalten. Die Amerikaner wollten aber nicht, dass diese Inhalte im Schweizer Parlament verhandelt werden. «Ein bilateral ausgehandeltes MoU mit staatsvertraglichem Charakter hätte schweizerischerseits nur unter Ratifikationsvorbehalt unterzeichnet werden können, was von den USA abgelehnt wurde», sagt Roland Meier, Sprecher im Finanzdepartement. Die Schweizer Verhandlungsseite ihrerseits bestand darauf, dass das Geschäft nicht vom Bundesrat in Eigenregie abgeschlossen, sondern vom Parlament abgesegnet würde.
So stand die Landesregierung zum Schluss wohl vor der Wahl: Entweder sichert sie sich mit einem bilateralen Abkommen ab, involviert aber das Parlament nicht. Oder aber sie lässt das Parlament über den Deal entscheiden, muss dafür aber auf das MoU verzichten. Und da hat es der Bundesrat vorgezogen, das Parlament in die politische Verantwortung einzubeziehen und gleichzeitig eine juristisch sauberere Lösung zu schaffen, als das MoU abzuschliessen und selber in Notrecht zu handeln.
Diese Erkenntnis dürfte den Vorwurf von Kritikern wie dem FDP-Präsidenten Philipp Müller noch befeuern, dass der Bundesrat den heiklen Entscheid nicht hätte ans Parlament delegieren, sondern selber hätte treffen sollen.
Erstellt: 01.06.2013, 08:04 Uhr
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