Kopftuch bleibt ein patriarchales Symbol
In aller Regel haben verschleierte Frauen in ihren Religionsgemeinschaften auch nicht viel zu sagen.

Die bosnische Schülerin darf in St. Margrethen mit dem Hijab zur Schule gehen. So hat das Bundesgericht entschieden. Alles andere hätte überrascht. Symbolverbote sind meist kontraproduktiv. Zudem leben wir nicht in einem laizistischen Staat, der die Religion bekämpft. Die Schweiz ist als religiös-pluralistisches Staatswesen gegenüber religiösen Symbolen zu Toleranz angehalten. Religionen sollen sich zeigen dürfen. Auch in der Schule darf religiöse Vielfalt sichtbar sein, solange sich der Staat nicht mit einer Glaubensrichtung identifiziert. Dessen ist sich das Bundesgericht durchaus bewusst. 1998 hatte es das Kopftuchverbot für eine Lehrerin im Kanton Genf bestätigt. Als Repräsentantin des Staates darf sie kein Kopftuch tragen – anders als eine Privatperson oder Schülerin.
Allerdings geht es nicht an, als islamophob zu tadeln, wer sich über verschleierte Mädchen in Schulbänken nicht freuen kann, sich vielleicht sogar über sie ärgert. Das Kopftuch ist tatsächlich problematischer als die meisten anderen religiösen Symbole, problematischer als das Minarett, die jüdische Kippa oder die Knabenbeschneidung. Das Kopftuch ist ein patriarchales Symbol, wie selbst das Bundesgericht 1998 festgestellt hatte.
Man kann es drehen, wie man will: Das islamische Kopftuch ist Teil einer grossen monotheistisch-männerrechtlichen Tradition. Das traditionelle Judentum forderte und fordert von verheirateten Frauen, ihr Haar mittels Kopftuch, Hut oder Perücke unsichtbar zu machen.
Unter den Grundrechten gibt es keine Hierarchie.
Und noch vor dem Islam hatte das Christentum das obligatorische Tragen des Schleiers für die religiöse Frau eingeführt. Paulus dekretierte im 1. Korintherbrief, dass sich die Frau in der Kirche verschleiern müsse, weil sie gemäss der biblischen Schöpfungsordnung Abglanz des Mannes sei und für ihn geschaffen wurde. Desgleichen müsse sie in Gemeindeversammlungen schweigen. Bis heute tragen Frauen vor allem in jenen Religionsgemeinschaften eine Kopfbedeckung, wo sie nichts zu sagen haben und von den religiösen Leitungsämtern ausgeschlossen sind: bei den orthodoxen Juden, bei den Mennoniten oder Täufern, in den orthodoxen christlichen Kirchen und eben in den muslimischen Glaubensgemeinschaften. Nicht zu vergessen in den katholischen Frauenorden.
Der bekannte Schweizer Bibelforscher Othmar Keel liefert den ikonografischen Beweis, dass die Kopfbedeckung der Frauen erst in den monotheistischen Religionen als Ausdruck der Bevormundung durch die Männer üblich wurde. In seiner Ausstellung «Gott weiblich» hat er mit einer Fülle von Amuletten veranschaulicht, wie in den polytheistischen Religionen des alten Orients und der Antike das Haar der Göttinnen attraktiv inszeniert wurde. Die Haartracht der Frau galt als Sitz der Sexualität. Die monotheistischen Religionen mit ihrer rigiden Ethik und Sexualmoral haben dann das Frauenhaar gebändigt und versteckt. «Offen getragenes weibliches Haar wird von den monotheistischen Männern als Ausdruck weiblicher Verführungskunst gedeutet», so Keel. Wobei die Männer die eigene Disziplinlosigkeit auf die Frauen projizierten. Wer durch arabische Länder reist, begegnet freilich vielen liberal und feministisch denkenden Musliminnen, die betonen, das Kopftuch freiwillig zu tragen. Wirklich freiwillig oder auf Druck der Tradition? Wer schon in der Pubertät, sobald sich die erste Periode einstellt, von Schule und Elternhaus geheissen wird, sich zu verschleiern, hat diesen Habitus gleichsam internalisiert, sich zu eigen gemacht. Deshalb wird die Kopftuchdebatte weitergehen. Auch als Teil der Grundrechtsdebatte. Es geht ja nicht an, die Religionsfreiheit über andere Menschenrechte zu stellen, etwa über das Diskriminierungsverbot. Unter den Grundrechten gibt es keine Hierarchie.
Das politisch korrekte Klassenzimmer, in dem kein Kruzifix hängt, aber verschleierte Schülerinnen sitzen, bedeutet eine intellektuelle Herausforderung. Zur Zumutung wird sie, wo man in hiesigen Schulen meint, keine Weihnachtslieder mehr singen und keine Krippenspiele mehr aufführen zu dürfen. Der schulische Religionskundeunterricht muss sich all diesen Fragen stellen: Wie viel Religion verträgt die Schule? Was bedeuten die Symbole und Kleiderordnungen der Religionen? Und: Wie halten es diese mit den Rechten der Minderheiten und Frauen?
Erstellt: 13.12.2015, 22:56 Uhr
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