Missachtung des Volkswillens
Die beschlossenen Ausnahmebestimmungen zur Zweitwohnungsinitiative sind eine unverblümte Aufforderung zur Umgehung der Initiative.
Ja, die Zweitwohnungsinitiative ist eine einschneidende Massnahme für die Berggebiete und ein direkter Eingriff in private Eigentumsverhältnisse. Je nach Gemeinde dürften Landbesitzer auf ihrem eigenen Grund und Boden keine Ferienwohnungen mehr errichten, auch wenn sie das seit Jahren geplant hatten. Es war deshalb zu erwarten, dass der Ständerat bei der Umsetzung der Initiative den betroffenen Gemeinden weit entgegenkommt. Grundsätzlich ist es auch richtig, dass die Räte bei der Umsetzung von Initiativen einen Handlungsspielraum haben. Die von der kleinen Kammer nun aber beschlossenen Ausnahmebestimmungen schwächen das Kernanliegen der Initiative derart, dass der Verfassungstext wohl toter Buchstabe bleibt.
So soll es genügen, eine Zweitwohnung dauerhaft im Internet zur Vermietung auszuschreiben, um das Bauverbot in Gemeinden mit über 20 Prozent Zweitwohnungen auszuhebeln. Damit sei sichergestellt, dass keine neuen kalten Betten entstehen, befand die Ratsmehrheit. Diese Bestimmung ist ein bürokratischer Unsinn und nicht kontrollierbar. Die meisten Gemeinden werden sich darum foutieren, die Einhaltung einer Auflage zu überprüfen, die spielend umgangen werden kann – etwa durch die Ausschreibung zu einem überrissenen Preis oder durch standardmässige Absagen an interessierte Mieter. Ebenso schwammig ist die Bestimmung, dass die Gemeinden Bauten nach eigenem Gutdünken als «erhaltenswert» taxieren können, um diese so vom Zweitwohnungsverbot auszunehmen.
Hauptgrund für das Ja zur Initiative war das Versagen der Selbstkontrolle. Jahrzehntelang schauten die Gemeinden den Auswüchsen zu. «Wir haben nicht rechtzeitig reagiert, obwohl wir sahen, dass das richtige Mass verloren ging. Das föderalistische System hat versagt», sagte der frühere Bündner Baudirektor und heutige CVP-Ständerat Stefan Engler nach der Annahme der Initiative. Gestern forderte er im Rat «kreative Ideen» für deren Umsetzung. Das ist der kleinen Kammer gelungen. Die Gesetzesbestimmungen sind eine unverblümte Aufforderung zur Umgehung der Initiative. Damit gebaut werden kann, als sei nichts geschehen. Auf der Strecke bleiben der Respekt vor dem Volkswillen. Und die Einsicht in die Fehler der Vergangenheit.
Erstellt: 25.09.2014, 20:28 Uhr
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