Nationalrat: Arbeit soll sich für IV-Bezüger lohnen
Die Invalidenversicherung soll in ein stufenloses Rentensystem überführt werden. Dafür hat sich der Nationalrat ausgesprochen. In der Frage, ab welchem Invaliditätsgrad eine volle Rente ausbezahlt werden soll, hat sich Mitte-links durchgesetzt.

Der Nationalrat hat heute Nachmittag dem Kernstück des zweiten Teils der 6. IV-Revision zugestimmt: Das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten soll durch ein stufenloses System abgelöst werden.
Mit dem neuen System sollen bisherige Fehlanreize eliminiert werden. Für IV-Bezügerinnen und -Bezüger soll sich Arbeit in jedem Fall lohnen. Heute erhielten IV-Rentner manchmal weniger, wenn sie eine Teilzeitstelle annähmen, sagte Sozialminister Alain Berset. Dies sei für die Invalidenversicherung nicht gut.
Ein Rentenanspruch entsteht wie bisher ab einer Invalidität von 40 Prozent. Wer zu 40 Prozent invalide ist, erhält eine 25-Prozent-Rente. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent steigt die Rente pro IV-Grad um 2,5 Prozent. Ab 50 Prozent entspricht die Rente jeweils exakt dem IV-Grad.
Volle Rente bereits ab 70 Prozent
Anders als der Bundesrat und der Ständerat will der Nationalrat jedoch, dass es eine volle Rente wie heute bereits ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent gibt und nicht erst ab 80 Prozent. Neben SP und Grünen sprachen sich auch die CVP und die Grünliberalen für einen entsprechenden Antrag von Christian Lohr (CVP/TG) aus.
Der Antrag wurde mit 95 zu 87 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Berset forderte den Rat vergeblich auf, den Antrag abzulehnen. Sonst bringe der Systemwechsel keine Einsparungen, sagte der SP-Bundesrat. Der Bundesrat möchte mit dem Systemwechsel 150 Millionen Franken pro Jahr einsparen.
Auch laufende Renten betroffen
Wie der Bundesrat will der Nationalrat dagegen das neue System nicht nur für neue, sondern auch für laufende Renten einführen, wenn die betroffene Person einen Invaliditätsgrad von mehr als 50 Prozent hat und unter 55 Jahre alt ist. Der Ständerat möchte die heutigen IV-Rentnerinnen und -Rentner verschonen.
Nein sagte der Nationalrat zu Anträgen aus den Reihen der Rechten, die weitergehende Kürzungen forderte. Die Sparmassnahmen gingen nicht weit genug, kritisierte Christoph Blocher (SVP/ZH). So dauere es viel zu lange, bis die Invalidenversicherung schuldenfrei sei. «Das ist doch keine Sanierung.» Toni Bortoluzzi (SVP/ZH) sprach von einem «Trauerspiel».
IV-Rentnern Taggelder nicht kürzen
Der Nationalrat will IV-Rentnerinnen und -Rentnern die Taggelder während Eingliederungsmassnahmen nicht kürzen. Der Rat hat sich heute im Rahmen der Beratungen zum zweiten Teil der 6. IV-Revision ganz knapp gegen diese zusätzliche Sparmassnahme ausgesprochen.
Entschieden hat Ratspräsidentin Maya Graf (Grüne/BL), nachdem in der Abstimmung je 90 Ratsmitglieder für und gegen die Massnahme gestimmt hatten. Die Massnahme vorgeschlagen hatte die vorberatende Kommission. Sie wollte damit zusätzlich 30 Millionen Franken einsparen. (rbi/sda)
Erstellt: 12.12.2012, 18:29 Uhr
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