Wer Homosexuelle beleidigt, macht sich künftig strafbar
Schwule und Lesben öffentlich zu verunglimpfen, ist in Zukunft strafbar. Der Ständerat hat für eine Erweiterung der Antirassismus-Strafnorm gestimmt.

Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer parlamentarischen Initiative zugestimmt: Wer Schwule und Lesben beleidigt, soll sich dadurch strafbar machen. Letztes Jahr hatte sich die kleine Kammer noch gegen das Anliegen ausgesprochen.
Heute macht sich strafbar, wer öffentlich gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass oder Diskriminierung aufruft, wer öffentlich entsprechende Ideologien verbreitet, die auf eine systematische Herabsetzung gerichtet sind, oder wer jemandem aus diesen Gründen eine Leistung verweigert.
Entscheid ohne Gegenstimme
Die Initiative verlangt, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung auch strafbar ist. Diskriminierung aufgrund der Lebensform sei zwar untersagt, doch sehe das Gesetz bei homophoben Äusserungen keine Strafverfolgung vor, begründet der Walliser SP-Nationalrat Mathias Reynard sein Anliegen.
Aus Sicht des Ständerats wird mit der Initiative eine bestehende Lücke im Strafrecht geschlossen. Damit habe die kleine Kammer einen Fehler korrigiert, sagte Stefan Engler (CVP/GR) im Namen der Kommission. Der Entscheid fiel ohne Gegenstimme.
Die grosse Kammer hatte die Initiative im März deutlich angenommen, wie auch eine Standesinitiative des Kantons Genf mit dem gleichen Anliegen. Eine bürgerliche Minderheit im Nationalrat argumentierte, gesellschaftliche Toleranz lasse sich nicht gesetzlich verordnen. Abgelehnt hat der Ständerat dagegen die Standesinitiative. Diese verlangt, nicht nur die Antirassismus-Strafnorm zu ergänzen, sondern auch die Bundesverfassung. (sda)
Erstellt: 17.06.2015, 18:21 Uhr
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