Widerstand gegen Big Sister
Online-Anbieter sollen im Auftrag des Bundes künftig den gesamten Internetverkehr von Privatpersonen in Echtzeit überwachen – so die Pläne von Justizministerin Simonetta Sommaruga. Doch Politiker und Branche wehren sich dagegen.

Geht es nach dem Willen von Justizministerin Simonetta Sommaruga, gibt es für staatliche Ermittler im Internet bald keine technischen Schranken mehr: Mit einer Revision der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) will sie erreichen, dass Telecom- und Internetprovider künftig im Auftrag des Bundes nicht nur Telefone abhören, E-Mails abfangen oder Internetadressen überprüfen können. Neu sollen sie technisch dazu fähig sein, den gesamten Verkehr eines Verdächtigten im Internet in Echtzeit mitzuverfolgen – sei es eine Teilnahme an einem Chat, eine Google-Recherche oder ein virtueller Kinobesuch auf Youtube.
Unter welchen Voraussetzungen der Staat solche Überwachungen anordnen dürfe, sei nur ungenügend geregelt, sagen Kritiker aus dem Parlament und aus Interessenverbänden: «Die Verordnung weitet die Überwachung massiv aus, verliert aber kaum ein Wort zum Datenschutz», kritisiert Andreas Hugi, Sprecher des Informatik- und Telecomverbands ICT Switzerland. «Es ist beispielsweise völlig unklar, wann der Staat das Recht hat, bei den Providern die Passwörter von Privaten anzufordern.» ICT Switzerland wurde wie auch die politischen Parteien nicht zur Vernehmlassung über die VÜPF-Revision eingeladen, richtet aber einen scharfen Protestbrief an Sommaruga.
«Gesetzlich nicht erlaubt»
FDP-Nationalrat Ruedi Noser geht in seiner Kritik einen Schritt weiter und moniert, dass «die Verordnung technische Voraussetzungen für Methoden schafft, die gesetzlich nicht erlaubt sind und die das Parlament in Debatten klar abgelehnt hat». Die Revision des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit wies das Parlament beispielsweise 2009 zur Überarbeitung zurück, weil geplante Abhörmethoden aus Sicht der Räte gegen verfassungsmässige Grundrechte verstossen hätten.
Als der Bundesrat im Sommer 2010 die gesetzliche Grundlage des VÜPF revidieren wollte – das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) –, hagelte es ebenfalls Kritik. Seither liegt die Revision auf Eis. Dennoch treibt Sommaruga die Überwachung im Internet nun über den Verordnungsweg vorwärts. CVP-Ständerat Bruno Frick meint: «So geht das nicht. Die geplanten massiven Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte bedürfen zuerst einer Gesetzesregelung.»
Eine ablehnende Haltung ist auch vom Schweizerischen Verband der Telekommunikation (Asut) zu erwarten. Er ist zur Vernehmlassung eingeladen, hat seine Antwort aber noch nicht veröffentlicht. In internen Asut-Papieren, die dem TA vorliegen, ist von fehlenden Gesetzesgrundlagen die Rede sowie vom Ignorieren des Verhältnismässigkeitsprinzips und steigenden Kosten für die Provider.
Grundsätzliche Kritik kommt schliesslich von der Interessengruppe Digitale Gesellschaft (DG), hinter der unter anderem die Piratenpartei steht oder die Swiss Internet User Group, die seit Jahren mit dem Big-Brother-Award auf Datenschutzprobleme aufmerksam macht. DG fordert klare «Schranken, welche die Strafverfolgungsbehörden künftig einhalten müssen». Überdies verweist sie darauf, dass der Begriff des «Internetanbieters» in der Verordnung unklar sei. Man wisse nicht, ob künftig nur sogenannte Access-Provider wie Swisscom oder Cablecom oder auch die unzähligen Content-Provider wie Google, Ebay oder die Newsseiten von Tageszeitungen die massiven Investitionen in Überwachungstechnologien tätigen müssten. «Für Hunderte kleiner Betriebe würde dies das Aus bedeuten», warnt DG in ihrem Protestbrief.
Departement ohne Bedenken
Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wollte sich gestern nicht äussern. Er nimmt Stellung, sobald die Regierung die definitive Revision des VÜPF verabschiedet hat. In seiner Stellungnahme zur Gesetzesrevision BÜPF monierte er indes fehlende Grundlagen für geplante Grundrechtseingriffe.
Das Justizdepartement betont, dass die Verordnungsrevision bloss «eine Nachführung von Überwachungstypen» bringe, die «seit Jahr und Tag von den Strafverfolgungsbehörden angeordnet und von den Zwangsmassnahmengerichten genehmigt werden». Das BÜPF genüge als Gesetzesgrundlage. Die revidierte Verordnung genüge den Anforderungen des Datenschutzgesetzes. Bereits früher hätten Provider technische Installationen bezahlen müssen. Bisher nicht betroffene Anbieter fielen auch künftig nicht unter das VÜPF.
Erstellt: 28.07.2011, 06:08 Uhr
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