Alleinerziehende sollen Sozialhilferisiko selber tragen
Wenn nach der Trennung Geld für den Unterhalt fehlt, sollen nicht beide Elternteile zur Sozialhilfe, sagt die Kommission des Nationalrats.

Manche empfinden den heutigen Zustand als ungerecht: Reicht das Einkommen zweier getrennt lebender Eltern nicht für beide Haushalte, trägt heute die alleinerziehende Person, meistens die Mutter, das Risiko eines Fehlbetrags oder Mankos. Sie muss notfalls Sozialhilfe beanspruchen. Die unterhaltspflichtige Person, meistens der Vater, behält das Existenzminimum.