Armenier hoffen auf Sommaruga
Dieser Tage entscheidet das Justizdepartement, ob die Schweiz das Strassburger Urteil zum Genozid-Leugner Dogu Perinçek weiterziehen soll. Das Aussendepartement lehnt dies ab.

Laut Urteil vom Dezember 2013 des Gerichtshofs für Menschenrechte hat die Schweiz den türkischen Nationalisten Dogu Perinçek in seinem Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt. So haben die Strassburger Richter mit 5 zu 2 Stimmen entschieden. Perinçek hatte 2005 an drei Veranstaltungen in der Schweiz den Genozid an den Armeniern (1915 bis 1917) als internationale Lüge bezeichnet. Gleichen Jahres verurteilte ihn die Waadtländer Justiz zu einer bedingten Geldstrafe – das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch 2007.