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Nach dem Richterspruch aus Strassburg rufen Opferanwälte Geschädigte auf, den Rechtsweg zu beschreiten.
Claudia Blumer
Das Werkgelände der Eternit AG in Niederurnen um 1972. In diesem Jahr arbeitete auch jener Mann als damals unter 15-Jähriger in den Schulferien für das Unternehmen, dessen Nachkommen heute vor Bundesgericht recht bekommen haben. Der Mann ist als Folge seines Schulferieneinsatzes 2007 an Brustfellkrebs verstorben.
Keystone
Das Schweizer Fernsehen drehte einen Dokumentarfilm über M. J. und einen weiteren Mann, der an Asbest erkrankt war. J. kämpfte mit der Asbestopfervereinigung auf gerichtlichem Weg um Genugtuung. Zuvor versuchte er mit Briefen an den früheren Eternit-Eigentümer Stephan Schmidheiny, diesem eine Entschuldigung und Unterstützung abzuringen.
Archiv SRF
Stephan Schmidheiny hat seine Beteiligungen an der Eternit AG Ende der Achtzigerjahre verkauft. Sollte das Urteil gegen ihn in Italien rechtskräftig werden, könnte der 66-Jährige die Schweiz nicht mehr verlassen.
Keystone
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Renate Howald Moor war gestern glücklich. «Es geht mir sehr gut, danke. Es ist ein wichtiger Etappensieg», sagte sie am Telefon. Die Aargauerin hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gewonnen, in einer für Opfer von Asbest- und weiteren Spätschäden wichtigen Frage: Können Ansprüche auf Schadenersatz und Wiedergutmachung verjähren, bevor der Schaden eingetreten ist? Ja, sagte bisher das Bundesgericht und wies die Klagen von Betroffenen ab. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte taxierte diese Praxis in seinem gestern publizierten Urteil als widerrechtlich. Sie verletze das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf ein faires Verfahren, weil sie Opfer von Spätschäden kategorisch vom Rechtsweg ausschliesse.
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