Bund opfert im EU-Konflikt den Lohnschutz
Der Bundesrat will Massnahmen gegen Lohndumping zum Joker in den Verhandlungen um ein Rahmenabkommen machen.

Die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit garantieren, dass ausländische Unternehmen Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht unterbieten. Nur deshalb hatte das Schweizer Stimmvolk in verschiedenen Abstimmungen den bilateralen Verträgen mit der EU einst zugestimmt.
Nun bestätigten drei Quellen, dass die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit (PFZ) in Gefahr sind. Laut Recherchen dieser Zeitung geht es um zwei Elemente der Flankierenden: zum einen um die 8-Tage-Meldefrist für EU-Firmen, bevor sie ihre Arbeitskräfte in die Schweiz schicken können. Zum andern geht es um die Pflicht, in Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen eine Kaution zu hinterlegen. Der Chef des Gewerkschaftsbundes, Daniel Lampart, bestätigt: «Es geht um die 8-Tage-Regel, aber auch um die Kautionen.» Der Bundesrat sei bereit, beides preiszugeben, so eine zweite, bundesratsnahe Quelle. Und eine dritte, unabhängige Quelle sagt: «Die Schweizer Staatssekretärin Pascale Baeriswyl hat der EU gegenüber die Schweizer 8-Tage-Meldefrist als Verhandlungsgegenstand akzeptiert.» Pascale Baeriswyl ist die Verhandlungsführerin des Bundesrates mit Brüssel.