Bund drohen Klagen aus dem ganzen Land
Auf einem Drittel des Nationalstrassennetzes ist es zu laut. Der Bund kann die Sanierungsfrist – Ende März 2015 – nicht einhalten. Das federführende Bundesamt für Strassen gibt den Kantonen die Schuld dafür.
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Die Geschichte wiederholt sich. Bereits 2002 hätten alle Nationalstrassen lärmtechnisch saniert sein müssen, zum Beispiel dank Lärmschutzwänden, lärmarmen Belägen oder Temporeduktionen. So sah es die Lärmschutzverordnung vor, die der Bundesrat 1986 erlassen hatte. Doch vom Netz mit einer Länge von 1850 Kilometern war zum besagten Zeitpunkt nur knapp ein Drittel saniert – wegen «knapper Finanzen» und «Vollzugsproblemen», wie der Bundesrat begründete. 2004 entschied er, die Frist zu verlängern. Bis Ende März 2015.