Bundesgericht muss sich mit Neat befassen
Die Lausanner Richter könnten Beschwerden gegen die Auftragsvergabe beim Ceneri-Basistunnel letztinstanzlich abweisen – und den Neat-Plänen damit zum Durchbruch verhelfen.

Den Neat-Plänen der Politik drohen grosse Verzögerungen: Die Firma Alptransit Gotthard (ATG) ist wegen eines Gerichtsentscheids gezwungen, bestimmte Aufträge neu auszuschreiben. Konkret geht es um die Bahntechnik für den Ceneri-Basistunnel, der für den Neat-Betrieb eine wichtige Rolle spielt. Das Bundesverwaltungsgericht hiess unlängst zwei Beschwerden gegen gegen die Auftragsvergaben der ATG gut.